Praxiswebinar: Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Wohnbau – Recht und Technik am 24.06.2021 10:00-16:00

Gerade in der Energiewirtschaft führt die Elektromobilität zur Entwicklung neuer interessanter Geschäftsmodelle für Energieunternehmen im Wohnbau. Doch die aktuelle komplexe Rechtslage im Wohnrecht stellt die Energieunternehmen gerade in größeren Wohnhausanlagen vor rechtliche Herausforderungen bei der Ausstattung mit Ladeinfrastruktur und deren Betrieb. Die sehr dynamische Marktentwicklung der E-Mobilität hat zu einer stark steigenden Nachfrage nach E-Ladeinfrastruktur – insbesondere auch in bestehenden Wohnhausanlagen – geführt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche technisch-organisatorischen Lösungen möglich sind und inwieweit die bestehenden Anschlusskapazitäten überhaupt ausreichen, wenn mehrere Ladestellen errichtet werden. Dazu kommen neue technische Normen, die es bei der Planung von Ladeinfrastruktur vorab zu berücksichtigen gilt.

Dr. Daphne Frankl-Templ, MA, Rechtsexpertin für Smart Mobility Solutions und DI Walter Hüttler, WH consulting, Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik informieren praxisnah und kompakt über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen und technischen Aspekte bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur im Neubau sowie in bestehenden Wohnhausanlagen.

Das Webinar richtet sich an alle Personen in Energieunternehmen, die Geschäftsmodelle unter Einsatz von Elektromobilität verantworten, umsetzen, entwickeln und vertreiben, sowie Personen, die sich über das Thema informieren möchten.

Detaillierte Informationen zum Webinar finden Sie unter www.akademie.oesterreichsenergie.at im Bereich Veranstaltungen.  Anmeldung noch möglich!

Webinar der Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich zu Anforderungen an die Ladeinfrastruktur

Die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich stellte am 21. Juni 2021 die Novelle zu Niederösterreichischen Bauordnung (LGBl Nr. 32/2021) vor, welche umfassende Leitungs- und Ladepunktverpflichtungen im Neubau und bei größeren Renovierungen vorsieht. In diesem Rahmen erläuterte Dr. Daphne Frankl-Templ die wohnrechtlichen Anforderungen an die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Bestandsbau und konnte auch bereits auf den neuen WEG-Entwurf (134/ME) eingehen, der seit 17.6.2021 in Begutachtung ist.

Die detaillierten Inhalte des Webinars samt zugehörigen Präsentationen können unter diesem Link nachgelesen werden.

Daphne Frankl-Templ im BEÖ Podcast „elektromobil“ vom 15.4.2021

 

Im Rahmen der  Folge #1: All about Elektromobilität in Österreich informierte Daphne Frankl-Templ über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Laden in Wohnhausanlagen. Sie erklärte dem Journalist Stefan Tesch, welche Bundesländer in Österreich bei der Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben der Gebäuderichtlinie Vorreiter sind und was Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen bei der Ausrüstung ihres Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur zu beachten haben.

Nachzuhören ist der Podcast unter folgendem Link (ab Minute 5).

Österreichs Energie E-Mobilitätstage am 14. und 15. Oktober 2020 als Online-Konferenz!

Im herausfordernden Corona-Jahr 2020 fanden die  gut besuchten E-Mobilitätstage virtuell als Online-Konferenz statt.  Dr. Daphne Frankl-Templ konnte wie im letzten Jahr einen Überblick  über aktuelle Entwicklungen und Ausblick in der Elektromobilität im Rahmen eines Webinars geben. Insbesondere im Bau- und Wohnrecht gibt es interessante Entwicklungen. die Bundesländer Wien und Tirol haben ihre Bauordnungen dahingehend novelliert, um die Vorgaben der Gebäuderichtline (RL 2010/31/EU in der Fassung der RL (EU) 2018/844) in nationales Recht umzusetzen. Bauträger müssen verpflichtende Vorkehrungen für den Einbau von Leit- und Ladeinfrastruktur im Neubau und bei größeren Renovierungen berücksichtigen. Im Wohnrecht wurde aktuelle Rechtsprechung vorgestellt und die zukünftige Novelle zum WEG beleuchtet.

IMOSTAT-Integrative Verkehrsstatistik für den intermodalen Güterverkehr

©ÖBB Rail Cargo Group

©ÖBB Rail Cargo Group

Am 1. Juli 2019 fiel der Startschuss für das hochspannende Projekt IMOSTAT im Auftrag des BMK, der ÖBB und der Asfinag, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Templ mit seiner rechtlichen Expertise im Bereich Mobilität und Daten begleitet wird. Bezüglich der statistischen Erfassung des intermodalen Güterverkehrs bestehen derzeit erhebliche Informationslücken. Potenziell verfügbare Datenquellen werden aus diversen Gründen nicht für die (amtliche) Güterverkehrsstatistik genutzt. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel von IMOSTAT, eine umfassende, valide Datenbasis zum intermodalen Verkehr in Österreich als Grundlage für die Güterverkehrsstatistik, die Dimensionierung intermodaler Knoten, die maßnahmensensitive Güterverkehrsmodellierung und für verkehrspolitische Entscheidungen zu generieren.  Das IMOSTAT Erhebungsverfahren soll im Gegensatz zur aktuellen Situation durchgängige Informationen zu den Transportketten des intermodalen Güterverkehrs in Österreich sowie belastbare Daten inkl. aller erforderlichen Datenattribute und Merkmalsausprägungen liefern und damit weit über die derzeit vorhandene Datenqualität hinausgehen.

Die Aufgabe der RAK Templ ist zunächst die Erhebung des geltenden Rechtsrahmens für die Erfassung und Verwendung von für den kombinierten Verkehr vorhandenen bzw. potentiell vorhandenen Daten durch die projektrelevanten Akteure. Danach erfolgt eine rechtliche Analyse und Einordnung der Akteure und zu erhebenden Daten und eine Zuordnung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.  Wo Daten nicht verfügbar bzw nicht im Sinne des vom Projekt zu konzipierenden Datenerhebungsverfahrens zweckgemäß erhoben und verarbeitet werden können, werden rechtlichen Erhebungs- bzw. Verwertungshemmnissen definiert. Schließlich werden rechtliche Empfehlungen formuliert, in denen im Rahmen des bestehenden bzw. eines allfällig zu schaffenden Rechtsrahmens die Datenerhebung bzw. Verwendung möglichst sichergestellt und Barrieren für eine zentrale Datenerhebung für den Projektzweck beseitigt werden können bzw. eine zu schaffende Rechtsgrundlage eingeführt werden könnte. Projektende 30.6.2021.

Energie Tirol: Update „Unter Strom – Wohnbau trifft Elektromobilität“

Am 11. Dezember lud die Energie Tirol Energie Tirol, die Bundesinitiative eMobility Austria (BieM) und Standortagentur Tirol zu Veranstaltung „Update „Unter Strom – Wohnbau trifft Elektromobilität““ in die Wirtschaftskammer Tirol ein. Auf Initiative der BieM West (Bundesinitiative eMobility) fanden im tief verschneiten Innsbruck zahlreiche interessante Expertenvorträge mit anschließender Podiumsdiskussion zum Laden im Bestandswohnbau statt. Daphne Frankl-Templ vertiefte das Wissen der Zuhörer:innen hinsichtlich des Rechtsrahmens bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur und beantworte die zahlreichen Fragen aus dem Publikum. Mehr Details unter diesem Link.

 

 

Rechtlicher WKO Leitfaden „Elektromobilität im Tourismus“

Der rechtliche Leitfaden, verfasst von Dr. Daphne Frankl-Templ erläutert anhand vier typischer Anwendungsfälle in der Elektromobilität die wichtigsten Rechtsvorschriften, die in der Umsetzung von Betrieben der Tourismus und Freizeitwirtschaft zu beachten sind. Er soll es heimischen Betrieben erleichtern auf umweltfreundliche Mobilitätslösungen umzusteigen und dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und durch das attraktive Mobilitätsangebot Wettbewerbsvorteile zu generieren.

In zahlreichen Tourismusgemeinden haben Elektrofahrzeuge im Individualverkehr bereits Einzug gefunden. Im Zusammenspiel mit dem öffentlichen Verkehr reduziert die Elektromobilität CO²-Emissionen, steigert die Luftqualität und verringert den Verkehr vor Ort.

Den vollständige Leitfaden zum kostenlosen Download finden Sie  auf der WKO-Seite unter folgendem Link.

Immolex 2020/11: „Das Laderecht für E-Fahrzeuge im Wohnrecht“

Seit Jahren stellt das Zustimmungserfordernis im WEG bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur eine wesentliche Barriere in der Elektromobilität dar. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: eine angekündigte Wohnrechtsnovelle mit Einräumung eines Laderechts („Right to Plug“), die Novelle zur Gebäuderichtlinie und ein wegweisendes OGH-Urteil. Zeit für ein Update!

Das neue OGH-Urteil 5 Ob 173/19f  ist ein richtungsweisender erster Schritt auf dem Weg zur Erleichterung des Zuganges zu eigenen Ladeinfrastruktur im Wohnbau. Eine generelle Erleichterung von Entscheidungen und baulichen Maßnahmen im Wohnrecht, auch unter Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, ist längst überfällig.  Bei einem zukünftigen Gesetzesentwurf muss sichergestellt werden, dass unter Wahrung berechtigter Sicherheits- und Energieversorgunginteressen dem Stand der Technik nicht vorgegriffen wird.

Den vollständigen Artikel finden sie in der Immolex-Ausgabe 2020/11, Site 334 oder alternativ unter folgendem Link

Jetzt Anmelden: Webinar „Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Wohnbau“ am 3. Juni 2020

Gerade in der Energiewirtschaft führt die Elektromobilität zur Entwicklung neuer interessanter Geschäftsmodelle für Energieunternehmen im Wohnbau. Doch die aktuelle komplexe Rechtslage im Wohnrecht stellt die Energieunternehmen gerade in größeren Wohnhausanlagen vor rechtliche Herausforderungen bei der Ausstattung mit Ladeinfrastruktur und deren Betrieb.
Dazu kommen neue technische Normen, die es bei der Planung von Ladeinfrastruktur vorab zu berücksichtigen gilt. Am 01.01.2019 wurde die neue Elektrotechniknorm, die OVE E 8101, veröffentlicht und hat somit den Status einer anerkannten Regel der Technik. Die Normenlandschaft in Bezug auf Ladesysteme für Elektrofahrzeuge befindet sich derzeit generell im Wandel, so hat der OVE erst im Januar dieses Jahres die neue OVE EN IEC 61851 herausgegeben, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Weitere Regelwerke sind in Arbeit.
Dieses Praxiswebinar bietet einen Schnelleinstieg für Unternehmen, die sich praxisnah und kompakt über die wichtigsten relevanten rechtlichen und technischen Bestimmungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur im Neubau sowie in bestehenden Wohnhausanlagen informieren möchten.

Dr. Daphne Frankl-Templ und DI Franz Krautgasser, Sachverständige für Elektrotechnik, vermitteln im Rahmen eines Webinars der Österreich Energie Akademie am 3. Juni 2020 von 9:00 -14:00 praxisnah aktuelle Bestimmungen und technische Normen zur Elektromobilität im Wohnrecht. 

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

 

ZVR 2020/01 „Die rechtliche Qualifikation von kommunalen Fahrtendiensten“

Im ländlichen Raum kann angesichts schlechter öffentlicher Verkehrsverbindungen und wenig ausgelasteter unrentabler Zweitfahrzeuge (E-) Carsharing bzw. Ride-Hailing dazu beitragen, Mobilität flexibler, umweltfreundlicher und günstiger zu gestalten. Doch mit dem Aufkommen neuer Mobilitätslösungen stellen sich Rechtsfragen zur Abgrenzung gewerblicher Geschäftsmodelle.

Besonders kleinere Gemeinden verwenden Carsharing/Ride-Hailing in Form von Sammeltaxis, Bürgerbussen, Shuttle-Services etc. um Lücken des öffentlichen Verkehrs zu schließen und Personen, die über eine eingeschränkte Mobilität verfügen bzw kein Auto besitzen, zu unterstützen. Das Vorhaben ist meist als nicht Gewinn orientierter Verein organisiert und ehrenamtliche Vereinsmitglieder übernehmen im Geiste der Nachbarschaftshilfe die Aufgaben der FahrerInnen. Zielgruppe sind ältere Personen, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche aber auch umweltbewusste BürgerInnen, die sich das Auto teilen wollen. Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug werden oft vom Land und der Gemeinde subventioniert und die Passagiere (meist auch Vereinsmitglieder) decken einen Teil der laufenden Betriebskosten durch die Bezahlung niedriger Fahrtarife.  Wesentlich ist die Abgrenzung zur Gewerblichkeit. Im Artikel geht Dr. Frankl-Templ auf bisherige und aktuelle Judikatur zur Abgrenzung Gewerblichkeit/Gemeinnützigkeit ein und stellt dabei im Ergebnis fest, dass unter gewissen Voraussetzungen kommunale Fahrtendienste trotz Beschwerden und Klagsdrohungen gute Chancen auf Erfolg haben.

Den vollständigen Artikel ZVR 2020/08 zum Nachlesen hier.