Wirtschaftsrecht für Unternehmen

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Im Wirtschaftsalltag sind Unternehmer ständig mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, die im allgemeinen Sprachgebrauch mit Wirtschaftsrecht zusammengefasst werden. Ich unterstütze Sie bei diesen Aufgaben.

Unternehmensgründung

shutterstock_191690525_smallDie Unternehmensgründung ist ein wesentlicher Schritt. Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens beeinflusst mitunter ganz wesentlich den Unternehmenserfolg. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft entscheiden, hängt auch von finanziellen und steuerlichen Aspekten ab. Eine Beratung vor Gründung der Gesellschaft ist daher in den meisten Fällen sinnvoll. Mit der richtigen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages kann bereits früh späteren Problemen vorgebeugt werden.

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Gesellschaftsrechtliche Aspekte und Unternehmensübertragung

Im Laufe eines Unternehmens müssen häufig – vor allem bei der GmbH – auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Nach der Gründung geht die Geschäftsentwicklung gut und ehe man sich versieht, entwickelt man sich auch in einer Firma von seinen Partnern auseinander. Aber nicht nur Streitigkeiten in einer Gesellschaft bedürfen rechtlicher Begleitung, auch die Weiterentwicklung was Finanzbedarf, Erweiterung, Verkauf, Zukauf von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen müssen strukturiert und professionell am besten mit anwaltlicher Hilfe abgewickelt werden.

Ob

  • der Verkauf des Unternehmens anhand einer Due Diligence Prüfung vorbereitet werden muss,
  • die Übertragung oder der Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH abzuwickeln ist,
  • der Vertrag über die Gesellschaft geändert werden muss,
  • von den Gesellschaftern eine Kapitalerhöhung beschlossen wird,
  • Probleme oder Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern zu beheben sind,
  • Firmenbuchangelegenheiten zu regeln sind,
  • Beschlüsse in der Generalversammlung oder im Umlaufweg zu fassen sind,
  • die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern ansteht oder Verträge mit diesen abzuschließen sind,
  • der Übergang des Unternehmens im Erbweg usw.

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Gewerberecht / öffentliches Recht

Das Gewerberecht regelt die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit gegenüber dem Staat. Ob eine Gewerbeberechtigung an sich notwendig ist oder das Gewerbe frei ist und in welchem Rahmen es auszuüben ist, ist strikt geregelt. Die Regelungen über den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind hier besonders bedeutsam.

Neben dem Gewerberecht regelt der Staat aber vielerlei allgemeingültige und branchenabhängige Rahmenbedingungen in weiteren Normen.
Zu nennen sind hier nur beispielhaft die Regelungen über

  • Energierecht,
  •  Öffnungszeiten,
  • Gastwirtschafts- und Lebensmittelrecht etwa für Hotels und Gastronomen,
  • Güterbeförderungsrecht u.v.a.

Vor allem bei der erstmaligen Ausübung eines Gewerbes sind bei reglementierten Gewerbearten die zu beachtenden Bestimmungen für einen juristischen Laien schier unüberblickbar. Ich helfe daher gerne bei jeder Art von öffentlich-rechtlichen Problemstellungen. Sei es, dass ein Rechtsmittel bei einem Verwaltungsgericht zu erheben ist, oder sei es, dass eine Beschwerde bzw. Revision beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof zu erwägen ist.

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Arbeitsrecht

Ganz nahen Bezug zum öffentlichen Recht haben teils auch arbeitsrechtliche Bestimmungen. So ist hier der Arbeitnehmerschutz, der Unternehmer regelmäßig vor größere Herausforderungen stellt, zu nennen.

Vorwiegend beschäftigt sich das Arbeitsrecht allerdings mit der rechtlichen Ausgestaltung der „Beziehung“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die häufig gegenteilige Interessenlage führt in der Praxis zu durchaus heftigen Spannungen.

Die private Nutzung von Arbeitsgeräten, der Lohn, die Nutzung von Arbeitsergebnissen durch das Unternehmen, die Anwendung von und die Einstufung in Kollektivverträgen, oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses über eine Kündigung, oder eine Entlassung, sind nur einige von vielen potentiellen Konfliktherden.

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Unternehmensrecht allgemein / Vertragsrecht

Von der ersten Kontaktaufnahme zu ihrem neuen Geschäftskunden über die Vertragsverhandlungen bis hin zur Besicherung des Geschäfts über Pfand, Bankgarantie oder Wechsel – vielleicht sogar im Ausland – bis hin zum Geschäftsabschluss und der Abwicklung, ist es oft ein harter und herausfordernder Weg. Es ist vielfach ratsam die Hilfe eines Rechtsanwalts, mitunter auch verborgen im Hintergrund, in Anspruch zu nehmen, damit es im Nachhinein kein „böses Erwachen“ gibt. Mit der Abfassung eines Vertrages in perfektem Rechtsenglisch kann ich Sie dabei ebenfalls unterstützen.

Der Gesetzgeber hat für B2B Geschäfte besondere Rechtsquellen u.A. das Unternehmensgesetzbuch geschaffen, die sie für ihren Geschäfts- bzw. Vertragszweck unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Höchstgerichte gut zu Ihrem Vorteil nutzen können.

In der Ausgestaltung und Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ können Sie bei Beginn einer Geschäftsbeziehung schon Vieles günstig regeln. Bei der Erarbeitung solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch und besonders bei solchen, wo es um die Beziehung mit Konsumenten geht und nicht nur um B2B, helfe ich Ihnen gerne.

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Geschäftsraummiete

Die Miete eines Geschäftslokals und somit die Wahl des Standortes des Unternehmens ist eine wichtige Entscheidung. Da bei der Geschäftsraummiete zahlreiche besondere Bestimmungen zu beachten sind, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt bedeutsam.

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Unlauterer Wettbewerb

Eine spezielle Form der Regelung von B2B aber auch B2C Beziehungen zwischen Unternehmern und/oder Konsumenten stellt das sogenannte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb „UWG“ dar. Unternehmen müssen in unserer reizüberfluteten Gegenwart oft mit ungewöhnlichen Maßnahmen neue Produkte bewerben oder in den Markt einführen. Konkurrenten nutzen solche Situationen unter Drohungen oder Abmahnungen mit dem UWG gerne aus, um den Produkterfolg zu schmälern oder ihn gar zu vereiteln.

Wie sie – womöglich schon im Vorfeld – mit solchen Situationen umgehen, kann ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung mit derartigen Sachverhalten gerne mit auf den Weg zu Ihrem neuen Produkt geben. Natürlich unterstütze ich sie auch, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben, oder ihrerseits nach dem UWG prozessual gegen einen Mitbewerber vorgehen möchten.

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Urheberrecht, Marken-, Know-How- und Patentrecht

shutterstock_149885924_smallDer Schutz Ihrer geschäftlichen Informationen ist für den Unternehmenserfolg  wesentlich. Eine Vielzahl von Rechten gesteht der Gesetzgeber dem Urheber bereits kraft seiner Urhebereigenschaft zu. Manche Rechte sind wiederum überhaupt nicht „schützbar“.

Geht es aber um die Einräumung von Verwertungsrechten am geistigen Eigentum, ist der Urheber an sich frei und nur an wenige gesetzliche Gebote gebunden. Dem Aufsetzen von Lizenz- Nutzungs- und Know-Howverträgen  ist daher ein Höchstmaß an Professionalität geboten, damit sie nicht leichtfertig Ihre hart erarbeiteten Rechte einräumen.

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Datenschutz

Für Unternehmen ist der Datenschutz mittlerweile zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden. Der richtige Umgang mit betroffenen Daten ist schon für Experten schwer. Die Einordnung der verschiedenen Datenarten in das Gesetz, die Regelung des Zugriffs auf Daten, ja und auch eine Kommunikationsstrategie für den „Data-breach-Fall“ müssen in Unternehmen wohl überlegt sein. Anwaltlicher Rat gibt Ihnen speziell in diesem schwierigen Umfeld Sicherheit.

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Prozessführung

Für die hier genannten und leider auch für alle übrigen Rechtsgebiete gilt, dass man vor einem Rechtsstreit nicht gefeit ist. Sei es, dass die Prozessführung durch einen Partner oder einen Mitarbeiter veranlasst wird, oder sei es, dass sie in die Offensive gehen müssen, um ihre Rechte zu wahren.

Sowohl im Zivilprozess, als auch im öffentlichen Verwaltungsverfahren stehen Ihnen meine Expertise und Erfahrung zur Verfügung. Die Erarbeitung einer Prozessstrategie und die kontinuierliche Begleitung im Rechtstreit, sowie die kosteneffiziente und transparente Abwicklung auch mit ihrer Rechtsschutzversicherung sind selbstverständlich.

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