ZVR 2021/09 Die E-Ladezone im Straßenverkehr

Anreize für eine CO2-freie City Logistik gibt es mittlerweile viele. Ein innovativer Ansatz ist die Einrichtung von E-Ladezonen im Stadtverkehr. In diesen mit Ladestationen ausgerüsteten Ladezonen dürfen nur Zuliefer:innen mit E-Fahrzeugen ihre Ladetätigkeit im doppelten Sinne ausüben.

In dem Forschungsprojekt “Zero Emission Roll-Out – Cold Chain Distribution“ steht die innerstädtische Lebensmitteldistribution im Fokus, die von einem zentralen City-Hub aus primär Endkonsumenten beliefert und eine durchgehende Temperaturführung erfordert. Für die innerstädtische Zulieferung werden Nutzfahrzeuge mit Elektromotor (BEV) eingesetzt, an denen ein mit der Fahrzeugbatterie verbundenes Kühlaggregat demonstriert wird. Um die Energieversorgung der Fahrzeuge sicherzustellen und die Qualität der Lebensmittel nicht durch eine Unterbrechung der Kühlkette zu gefährden, sollen idealerweise innerstädtische Ladezonen mit der Möglichkeit ausgestattet werden, während der Tour nachzuladen. Ein innovatives Element des Projekts ist die Annahme, dass die hierfür relevanten Standorte in Abstimmung mit städtischen Energieversorgern mittels einer App für den Ladevorgang reservierbar gemacht werden können. Teil des Projekts war die Erstellung einer rechtlichen Machbarkeitsstudie, die die Umsetzbarkeit einer solchen E-Ladezone auf öffentlichen Verkehrsflächen de lege lata und ferenda prüft. Der vorliegende ZVR-Beitrag „Die E-Ladezone im Straßenverkehr“ fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

 

Österreichs Energie E-Mobilitätstage am 14. und 15. Oktober 2020 als Online-Konferenz!

Im herausfordernden Corona-Jahr 2020 fanden die  gut besuchten E-Mobilitätstage virtuell als Online-Konferenz statt.  Dr. Daphne Frankl-Templ konnte wie im letzten Jahr einen Überblick  über aktuelle Entwicklungen und Ausblick in der Elektromobilität im Rahmen eines Webinars geben. Insbesondere im Bau- und Wohnrecht gibt es interessante Entwicklungen. die Bundesländer Wien und Tirol haben ihre Bauordnungen dahingehend novelliert, um die Vorgaben der Gebäuderichtline (RL 2010/31/EU in der Fassung der RL (EU) 2018/844) in nationales Recht umzusetzen. Bauträger müssen verpflichtende Vorkehrungen für den Einbau von Leit- und Ladeinfrastruktur im Neubau und bei größeren Renovierungen berücksichtigen. Im Wohnrecht wurde aktuelle Rechtsprechung vorgestellt und die zukünftige Novelle zum WEG beleuchtet.

IMOSTAT-Integrative Verkehrsstatistik für den intermodalen Güterverkehr

©ÖBB Rail Cargo Group

©ÖBB Rail Cargo Group

Am 1. Juli 2019 fiel der Startschuss für das hochspannende Projekt IMOSTAT im Auftrag des BMK, der ÖBB und der Asfinag, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Templ mit seiner rechtlichen Expertise im Bereich Mobilität und Daten begleitet wird. Bezüglich der statistischen Erfassung des intermodalen Güterverkehrs bestehen derzeit erhebliche Informationslücken. Potenziell verfügbare Datenquellen werden aus diversen Gründen nicht für die (amtliche) Güterverkehrsstatistik genutzt. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel von IMOSTAT, eine umfassende, valide Datenbasis zum intermodalen Verkehr in Österreich als Grundlage für die Güterverkehrsstatistik, die Dimensionierung intermodaler Knoten, die maßnahmensensitive Güterverkehrsmodellierung und für verkehrspolitische Entscheidungen zu generieren.  Das IMOSTAT Erhebungsverfahren soll im Gegensatz zur aktuellen Situation durchgängige Informationen zu den Transportketten des intermodalen Güterverkehrs in Österreich sowie belastbare Daten inkl. aller erforderlichen Datenattribute und Merkmalsausprägungen liefern und damit weit über die derzeit vorhandene Datenqualität hinausgehen.

Die Aufgabe der RAK Templ ist zunächst die Erhebung des geltenden Rechtsrahmens für die Erfassung und Verwendung von für den kombinierten Verkehr vorhandenen bzw. potentiell vorhandenen Daten durch die projektrelevanten Akteure. Danach erfolgt eine rechtliche Analyse und Einordnung der Akteure und zu erhebenden Daten und eine Zuordnung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.  Wo Daten nicht verfügbar bzw nicht im Sinne des vom Projekt zu konzipierenden Datenerhebungsverfahrens zweckgemäß erhoben und verarbeitet werden können, werden rechtlichen Erhebungs- bzw. Verwertungshemmnissen definiert. Schließlich werden rechtliche Empfehlungen formuliert, in denen im Rahmen des bestehenden bzw. eines allfällig zu schaffenden Rechtsrahmens die Datenerhebung bzw. Verwendung möglichst sichergestellt und Barrieren für eine zentrale Datenerhebung für den Projektzweck beseitigt werden können bzw. eine zu schaffende Rechtsgrundlage eingeführt werden könnte. Projektende 30.6.2021.

Seminar am 7. November 2019: Der digitale Personalakt im Rechts-Check. Es gibt noch freie Plätze!

Die Digitalisierung von Dokumenten ist ganz klar ein Trend, der sich auch in österreichischen Personalbüros abzeichnet. Der sofortige Zugriff auf benötigte Informationen und mehr Effizienz im gesamten Unternehmen sind nur einige von vielen Vorteilen, die das Digitalisieren von personenbezogenen Dokumenten mit sich bringt.

Vor der Digitalisierung gilt es zu klären, ob eine Aufbewahrung im Original notwendig und wirksam ist bzw. welche Formerfordernisse erfüllt sein müssen, um die Beweiskraft zu sichern. Auch datenschutzrechtliche Anforderungen dürfen nicht in den Hintergrund gedrängt werden, weshalb eine gute Vorbereitung sowie eine strukturierte Vorgehensweise bei der Implementierung einer neuen Softwarelösung unumgänglich ist.

Die Gastgeberin die Firma Lohn und HR Gmbh bietet als langjähriger Software-Hersteller für Personalwirtschaft zukunftsorientierte, modulare, bedienerfreundliche Lösungen für Unternehmen an. Personalverantwortliche erhalten in diesem Seminar die Möglichkeit, sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Heinz Templ zum Thema „Der digitale Personalakt im Rechts-Check“ auszutauschen. Zu Beginn wird Herr Mag. Heinz Templ sein Wissen aus der Praxis erläutern:

  • Was muss bei der Einführung einer elektronischen Akte beachtet werden?
  • Wann besteht Revisionssicherheit?
  • Kann die elektronische Ablage die Aufbewahrung von Originalen in Papierform komplett ersetzen?

Anschließend können sich die TeilnehmerInnen bei einem gemeinsamen Abendessen untereinander austauschen, Fragen stellen und zu einer anregenden Diskussionsrunde übergehen. Gerne können Sie Ihre Fragen und Themen vorab zusenden: info@lohn.at
Zielgruppe:
Führungskräfte
Leitende Angestellte aus dem Bereich Human Resources
Methode:
Impulsvortrag mit Diskussion
Programm:
Das erwartet Sie am 07. November 2019!
18:30 Uhr Begrüßung mit Welcome-Drink
19:00 Uhr Impulsvortrag: „Der digitale Personalakt im Rechts-Check“ mit Experte Herr Mag. Heinz Templ
19:30 Uhr Erfahrungsbericht aus der Sicht der Lohn & HR als Softwarehersteller
20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen, Austausch und Diskussionsrunde
Veranstaltungsort:
Restaurant Lugeck (Veranstaltungsraum im 1. Stock)
Lugeck 4
1010 Wien
Österreich
Melden Sie sich mit diesem Link gleich zur kostenlosen* Veranstaltung an – beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.

*Bitte beachten Sie, dass dieses Event für Berater kostenpflichtig ist.
Die Teilnahmegebühr beträgt 40,00 €

 

Vortrag über aktuelle Rechtsthemen der Elektromobilität bei Oesterreichs Energie E-Mobilitätstagen

Am 22.-23. Oktober lud Österreichs Energie, die Interessensvertretung der österreichischen E-Wirtschaft zu einem Kongress in Wien, bei dem die verschieden Aspekte der Elektromobilität vor einem interessierten Fachpublikum beleuchtet wurden. „Die Creme de la Creme“ der Elektromobilität aus dem deutschsprachigen Raum hatte sich, laut Generalsekretärin Dr. Barbara Schmidt, versammelt, um über die aktuellen Herausforderungen rund um die Ladeinfrastruktur – technische Ausstattung, Wohnrecht, neue Geschäftsmodelle etc. zu referieren. Auch Dr. Daphne Frankl-Templ konnte mit ihrem Fachvortrag über aktuelle rechtliche Herausforderungen und Ausblicke viele offene Fragen beantworten und lebendige Diskussionen in den Pausen anregen. Infos und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Telematik/Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus dem Kraftfahrzeug im Lichte der DSGVO

Rechtsanwalt Mag. Heinz Templ, LLM

Am 18. April war Mag. Heinz Templ, LLM zu Gast im Fuhrparkverband Austria und referierte dort über aktuelle Herausforderungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus Kraftfahrzeugen bzw. der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von Telematikanwendungen. Durch die ab 28. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung wird ein strengerer Maßstab an die Anforderungen bei der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, bei der Verarbeitung selbst, Dokumentation und Übermittlung von personenbezogenen Daten gelegt. Der damit einhergehende wachsende Administrationsaufwand stellt für Unternehmen, die diese Daten verarbeiten, eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Mag. Templ spannte den Bogen von den Neuerungen  zu DSGVO, Telematikanwendungen wie dem im Mai eingeführten verpflichtenden eCall in Neufahrzeugen bis zu  Empfehlungen bei dem Aufsetzen von unternehmensinternen Datenschutzprojekten. Bei den mehr als 20 anwesenden FuhrparkmanagerInnen stieß der Vortrag auf reges Interesse und es entspann sich eine lebhafte Diskussion zum Ausklang des Abends.

Buchtipp „Elektromobilität und Recht“ auf oekonews.at

OEKONEWS.at ist Österreichs größte Online-Zeitung im Bereich Umwelt und Energie. Am 19.4.2018 ist eine Rezension zu „Elektromobilität und Recht“ erschienen, hier ein Auszug:

Das Praxishandbuch bietet einen hervorragende Überblick für alle, die generell mehr zu den Hintergründen wissen wollen und bringt gleichzeitig alle Informationen zu den rechtlich einschlägigen Bestimmungen auf den Punkt. Es wirft außerdem einen Blick über den österreichischen Tellerrand hinaus nach Kalifornien, Norwegen und China die als Vorreiter der Elektromobilität zu sehen sind.“ …

“ Wir können das Buch als „Praxishandbuch“ absolut jedem empfehlen. Es ist ein wirklich praktischer und umfassender Ratgeber, sowohl für alle, die sich bereits mit dem Thema beschäftigten, als auch für jene, die sich generell einmal informieren wollen.

Hier finden Sie die vollständige Rezension: https://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1118057

 

Public Magazin Politik&Verwaltung Ausgabe 3-4/2018: Kommentar Carsharing + Buchtipp

Im aktuellen Public – das Magazin für Entscheidungsträger in Politik & Verwaltung erklärt Dr. Daphne Frankl-Templ, warum es endlich eine Rechtsgrundlage für das Freihalten von Carsharing Parkplätzen in der Straßenverkehrsordnung bedarf.

Immer mehr Städte und Gemeinden investieren in umweltfreundliche Mobilitätsangebote für Bevölkerung und den heimischen Tourismus. Studien belegen, dass stationsbasiertes Carsharing zu einer Verringerung des Fahrzeugbestands in Städten und Gemeinden führt.

Sharing-Modelle nehmen einen wichtigen Platz in einem umweltfreundlichen, multimodalen Verkehrssystem ein. Insbesondere Elektrofahrzeuge eignen sich hervorragend für den Einsatz von kurzen Strecken, wie sie typischerweise von Carsharing-Fahrzeugen zurückgelegt werden. Man unterscheidet beim Carsharing zwischen zwei Betreibermodellen: Stationsbasiertes Carsharing beruht auf örtlich festgelegten Abhol- und Rückgabeplätzen (zB Tim Graz, stadtauto (Wien), Caruso, etc.). Stationsunabhängiges „free-floating“ Carsharing hat keine fixen Standplätze (zB car2go, DriveNow, ab Frühjahr 2018 Caroo).

Es gibt bisher keine eigene Rechtsgrundlage für das Freihalten von Carsharing-Parkplätzen im öffentlichen Raum. Ähnlich wie vor der Einführung eines eigenen Verkehrszeichens für das Freihalten von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge (§54 Abs 5 lit m StVO) ist umstritten, ob aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ermächtigungsgrundlage für das Aufstellen von Halte- und Parkverboten ausgenommen für Carsharing-Fahrzeuge ableitbar ist. Dies stellt Gemeinden und Straßenbehörden vor rechtliche Herausforderungen und führt dazu, dass Carsharing Parkplätze weniger attraktiv und sichtbar in den halböffentlichen Raum (zB Garagen) verlagert werden, um einer unklaren Rechtslage zu entgehen. Manchmal werden Parkplätze auch gänzlich dem öffentlichen Verkehr entzogen und per privatrechtlichen Gestattungsvertrag von der Gemeinde an den Betreiber vermietet. Dann können widerrechtlich geparkte Fahrzeuge nicht auf Grundlage der StVO von der Straßenpolizei abgeschleppt werden. Der Betreiber kann „nur“ eine Besitzstörungsklage androhen und auf eigenes Risiko einbringen.

In Deutschland ist im September 2017 das Gesetz zur Bevorrechtung des Carsharing (CsG, BGBl. I S. 2230 vom 12.7.2017) in Kraft getreten. Damit wurde eine bundesweite Ermächtigungsgrundlage für Städte und Gemeinden geschaffen, Parkplätze für stationsgebundenes und stationsunabhängiges Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Verkehrsraum vorzusehen. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und der Verkehrszeichen für die Parkplätze.

In Österreich sieht das neue Regierungsprogramm 2017-2022 nun ausdrücklich die „Forcierung von Carsharing“ und die Schaffung „optimaler rechtlicher Rahmenbedingungen“ vor (siehe im Detail S.148, 153). Dies gibt Anlass zu Hoffnung, dass Gemeinden bei der Schaffung von umweltfreundlichen regionalen (E-)Carsharing-Initiativen neben der Vergabe von öffentlichen Subventionen auch die dringend benötigte Rechtssicherheit erlangen.

 

 

Automobil Standard 13.4.2018 Elektrisierend: Alles, was Recht ist

In der Printausgabe des Standard vom 13.4.2018 wird das neue Fachbuch „Elektromobilität und Recht“ von Dr. Daphne Frankl-Templ vorgestellt. In dem Artikel weist Dr. Frankl-Templ auf die dringendsten rechtlichen Maßnahmen hin, um das Thema Elektromobilität voranzutreiben:

  1. Erleichterungen im Wohnrecht bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
  2. Stärkere Unterstützung der elektrifizierten Logistik sowohl bei den Subventionen als auch bei der fahrleistungsabhängigen Maut und im Straßenverkehr
  3. Anpassung der Straßenverkehrsordnung an moderne Fahrzeugkonzepte wie Carsharing, Autonomisiertes Fahren, Privilegien für Elektrofahrzeuge in Innenstädten

Link zum Artikel: https://derstandard.at/2000077994071/Elektrisierend-Alles-was-Recht-ist

 

Kolumne Rechtscheck in e:mobil 01/2018 (KMU&Flotten)

In dieser Ausgabe gibt Dr. Daphne Frankl-Templ einen Überblick, auf was bei der Errichtung einer Ladestation in der Garage in rechtlicher Hinsicht zu achten ist. Besonders in großen Wohnhausanlagen erweist sich das Wohnungseigentumsgesetz als möglicher Hemmschuh der Elektromobilität.

Bei Alleineigentum ist die Errichtung einer Ladestation rechtlich unproblematisch. Bei Wohnungseigentum und Miete bedarf es bei baulichen Veränderungen an den allgemeinen Teilen des Hauses (was bei der Errichtung einer Ladestation mit Verlegung einer Stromleitung und Anschluss an den eigenen Zähler meist der Fall sein wird) der  Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer bzw. des Vermieters. Dies stellt eine oft unüberwindbare Herausforderung für den Errichter dar.