Buchpräsentation Elektromobilität und Recht im Tesla Showroom

Heimo Aichmaier (Austrian Mobile Power), Wolfgang Urbantschitsch (e-control), Daphne Frankl-Templ (Rechtsanwaltskanzlei Templ) und Heinz Korntner (MANZ-Verlagsleiter) Foto: Yvonne Fetz

Am 8. März luden Manz und die Rechtsanwaltskanzlei Templ in den Tesla Showroom zur Präsentation des von Dr. Daphne Frankl-Templ im Februar 2018 bei Manz erschienenen Praxishandbuchs „Elektromobilität und Recht“. Zahlreiche Gäste aus der Elektromobilitätsbranche folgten der Einladung in das stylische Ambiente des Flagshipstore von Tesla in der Herrengasse. „Endlich ein Buch über die rechtlichen Aspekte des Themas“, so Store Coordinator Bettina Pokorny bei der Begrüßung von rund 100 Gästen. 

„Wir bei MANZ sind sehr davon überzeugt, dass es richtig und notwendig ist, zukunftsweisenden Themen genügend verlegerischen Raum und auch entsprechenden Lead zu geben, und dieses Buch ist – so denken wir – bestes Beispiel dafür“, so MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner, der sich auch darüber freute, am Weltfrauentag ein „Buch einer Autorin über Autos“ vorstellen zu können.

Zu Beginn diskutierten die zwei Experten DI Heimo Aichmaier, Geschäftsführer der Elektromobilitätsplattform Austrian Mobile Power und Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LLM Vorstand der E-Control gemeinsam mit Dr. Daphne Frankl-Templ, Rechtsanwaltskanzlei Templ und Autorin des Praxishandbuchs „Elektromobilität und Recht“ (erscheinen im Februar 2018 bei Manz) über die aktuellen rechtlichen Herausforderungen der Elektromobilität.

„Elektromobilität ist im Verkehrsalltag angekommen“ eröffnete Dr. Daphne Frankl-Templ die Podiumsdiskussion und entschuldigte augenzwinkernd Elon Musk, der leider „kurzfristig abgesagt“ habe. Mit aufrüttelnden Statements wie „E-Mobilität ist Emotion“ und „Das Mobilitätsverhalten wird sich ändern!“ verliehen die beiden Podiumsgäste ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die Wende zur Elektromobilität nicht mehr aufzuhalten sei. „Wenn Sie einmal ein Wochenende lang ein E-Auto gefahren sind, wollen Sie nicht mehr wechseln“, so Aichmaier. Dazu gab es sogar die Gelegenheit: Tesla verloste ein Wochenende mit dem Tesla Model X, die AMP eine Woche mit einem Renault Zoe.
„Anregende Gespräche“ wünschte Daphne Frankl-Templ den Gästen, bevor sich nicht wenige von diesen dem spektakulären Model X im Showroom zuwandten.

 

Einladung zur Buchpräsentation „Elektromobilität und Recht“

Der Verlag Manz und die Rechtsanwaltskanzlei Templ laden herzlich zur Buchpräsentation des im Februar 2018 erschienen Fachbuches „Elektromobilität und Recht“ ein. Die Buchpräsentation findet am 8. März 2018, 18:30 im Tesla Showroom, Wallnerstraße 3, 1010 Wien (U3 Ausgang Herrengasse) statt. Die Einladung und das Programm finden Sie hier!

Wir ersuchen um verbindliche Anmeldung bis 01.03.2018 unter Tel. 01/531 61-119 oder E-Mail: netzwerk@manz.at.

Über das Buch:
Erstmals erscheint mit diesem Handbuch ein Werk, das sich umfassend mit den wesentlichsten Rechtsgrundlagen der Elektromobilität auseinandersetzt. Diese betreffen sowohl die Rechtsgrundlagen zum Elektrofahrzeug als auch zu der Ladeinfrastruktur. Sie behandeln das Förderwesen und die umweltschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, welche einen erheblichen Einfluss auf die positive Entwicklung der Elektromobilität in den letzten Jahren genommen hat. Elektromobilität als Querschnittsmaterie stützt sich unter anderem auf weite Teile des Verkehrsrechts, Elektrizitäts- und Elektrotechnikrecht, Steuer- und Förderrecht, Bau- und Wohnungsrecht und die Gewerbeordnung. In dem Buch wird neueste Rechtsprechung und Literatur herangezogen um offene Fragen zu aktuellen Themen wie Carsharing, Autonomes Fahren oder Ladeinfrastruktur im Wohnrecht zu erörtern. Dazu erhält der Leser wertvolle Tipps aus der Praxis und Einblicke in die österreichische „Elektromobilitätsbranche“ und das österreichische Förderwesen. Ein Rechtsvergleich mit den entsprechenden Bestimmungen in Deutschland zieht sich als roter Faden durch das Buch. Ergänzt werden die nationalen Bestimmungen durch die für Elektromobilität relevanten europäischen Rechtsgrundlagen zur europäischen Verkehrs- und Energiepolitik und das europäische Beihilfenrecht sowie internationale technische Bestimmungen der UN/ECE. Abschließend wird noch ein Blick auf die derzeitigen „Hotspots“ der Elektromobilität – China, Kalifornien und Norwegen – geworfen und deren Strategien zur Förderung der Elektromobilität mit der Strategie der Europäischen Union verglichen.

Dieses Buch wendet sich sowohl an JuristInnen als auch an NichtjuristInnen, welche einen guten Überblick über die Themen rund um die Elektromobilität als auch eine tiefergehende Betrachtung der rechtlich einschlägigen Bestimmungen suchen.

Über die Autorin:
Dr. Daphne Frankl-Templ, MA war bis 2017 Koordinatorin für Elektromobilität im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Jetzt berät sie in der Rechtsanwaltskanzlei Templ Unternehmen, Gemeinden und Privatpersonen in (e-)mobilitätsrechtlichen
Fragen. Daneben unterrichtet sie an der Fachhochschule Campus Wien und publiziert zu aktuellen Rechtsthemen in verschiedenen Fachzeitschriften.

Elektromobilität und Recht
2018. 208 Seiten.
Br. EUR 42–
ISBN 978-3-214-11419-0
Preise inkl. MWSt., zzgl Versandkosten.

Bestellung: (01) 531 61-100, Fax (01) 531 61-455, E-Mail bestellen@manz.at oder direkt im Webshop

Die Errichtung einer Ladestation für E-Fahrzeuge im Wohnrecht (Immolex 2018, 6)

Bei Einfamilienhäusern ist die Errichtung einer Ladestation durch den Eigentümer rechtlich unproblematisch. Doch beim WE stellen die Zustimmungserfordernisse der anderen WEer bzw des Vermieters eine Barriere für die Elektromobilität dar. Der Beitrag von Dr. Daphne Frankl-Templ analysiert im aktuellen Immolex 2018, 6, Fachzeitschrift für neues Miet- und Wohnrecht die Errichtung einer Ladestation im Eigeninteresse des WEers/Mieters und vergleicht diese mit der deutschen Rechtslage.

Gemäß § 2 Abs 2 WEG kann an einem deutlich durch Bodenmarkierung abgegrenzten Abstellplatz eines Kraftfahrzeugs WE erlangt werden. Dies gilt nur für die Bodenfläche. Angrenzende Wände rund um den Stellplatz in einer Garage gehören zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG. Dazu gehören auch das Treppenhaus, der Keller und ein zentraler Haushaltsanschlussraum, also all die Teile des Hauses, die durch die Verlegung einer Stromleitung betroffen wären. Oft sind die Stellplätze in Mehrparteienhäusern nicht Teil des WE, sondern gehören zur Gänze zu den „verfügbaren“ allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Dann greift meist eine Benutzungsregelung gem. §17 Abs 1 WEG. Änderungen an den allgemeinen Teilen des Hauses bedürfen fast immer der Zustimmung aller Miteigentümer. Den vollständigen Beitrag finden Sie im aktuellen Immolex 2018, 6

Kolumne „Rechtscheck“ in e:mobil Österreichisches Fachmagazin für Elektromobilität

Daphne Frankl-Templ wird ab nun regelmäßig in dem neuen Fachmagazin e:mobil im Rahmen der Kolumne „Rechtscheck“ über rechtlich interessante Themen rund um die Elektromobilität schreiben. Der erste „Rechtscheck“ erschien am 15.12.2017 in der Ausgabe 02/2017, die sich dem Schwerpunkt Gemeinden & Verbände widmete. Viele Gemeinden interessieren sich für umweltfreundliche Mobilitätslösungen für ihre Gemeindemitglieder und bieten ein E-Fahrzeug und Ladeinfrastruktur für Carsharing an. Das Freihalten von Parkplätzen für Carshsaring-Fahrzeuge stellt eine rechtliche Herausforderung dar:

(K-)Eine Rechtsgrundlage für Carsharing-Parkplätze
In Deutschland ist im Juli 2017 das Gesetz zur Bevorrechtung des Carsharing (CsG, BGBl. I S. 2230 vom 12.7.2017) in Kraft getreten. Damit wurde eine bundesweite Ermächtigungsgrundlage für Städte und Gemeinden geschaffen, Parkplätze für stationsgebundenes und stationsunabhängiges Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Verkehrsraum vorzusehen. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und der Verkehrszeichen für die Parkplätze.

Zahlreiche Gemeinden in Österreich stellen neben Ladeinfrastruktur auch Carsharing zur Verfügung. Es gibt jedoch bisher keine eigene Rechtsgrundlage für das Ausweisen von Carsharing-Parkplätzen im öffentlichen Raum. Ähnlich wie vor der Einführung eines eigenen Verkehrszeichens für Parkplätze für Elektrofahrzeuge ist umstritten, ob aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ermächtigungsgrundlage für das Aufstellen von Halte- und Parkverboten ausgenommen für Carsharing-Fahrzeuge ableitbar ist. Dies stellt Gemeinden und Straßenbehörden vor rechtliche Herausforderungen und führt dazu, dass Carsharing Parkplätze weniger attraktiv und sichtbar in den halböffentlichen Raum (zB Garagen) verlagert werden, um einer unklaren Rechtslage zu entgehen. Manchmal werden Parkplätze auch gänzlich dem öffentlichen Verkehr entzogen und per privatrechtlichen Gestattungsvertrag von der Gemeinde an den Betreiber vermietet. Dann können widerrechtlich geparkte Fahrzeuge nicht auf Grundlage der StVO von der Straßenpolizei abgeschleppt werden. Der Betreiber kann „nur“ eine Besitzstörungsklage androhen und einbringen.
Mit der 28. StVO-Novelle wurde 2017 eine neue Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 5 lit m. StVO eingeführt, die es Städten und Gemeinden ermöglicht auf Grundlage der StVO eigene Parkplätze für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Dieser Weg sollte weiterverfolgt und ähnlich dem deutschen Vorbild eine eigene Rechtsgrundlage für Carsharing in der StVO geschaffen werden. Wenn die Gemeinden bereit sind in umweltfreundliche Mobilität zu investieren, so sollte man sie nicht nur mit finanziellen Förderungen, sondern auch der Gewährleistung von Rechtssicherheit unterstützen.

Der vorliegende Text ist ein Auszug aus dem im Februar 2018 bei Manz erscheinenden Fachbuch „Elektromobilität und Recht“.

 

e.mobilität.jetzt Konferenz/Vortrag: Ladeinfrastruktur im Wohnrecht

Am 16. Oktober fand in Schönbrunn die vom WEKA-Verlag und der Austrian Mobile Power organisierten e.mobilität.jetzt Konferenz statt. Das hochkarätig besetze Podium zeigte die ganze Bandbreite der Elektromobilität vom Fahrzeug, Infrastruktur, Energie bis zum Nutzer. Unternehmen wie Magna Steyr, Infineon, AVL, die Salzburg AG, Smatrics, Caroo, Verbund, Bosch, Asfinag, die Österreichische Post AG, DPD Austria, Wirecard, Enio GmbH und viele mehr berichteten  von ihren Projekten, Produkten und Geschäftsmodellen. Die Rechtsanwaltskanzlei Templ durfte ihre Expertise beim Vortrag „Ladeinfrastruktur im Wohnrecht“ unter Beweis stellen. Die Zustimmungserfordernisse der anderen Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen, die mit der Errichtung einer Ladestation einhergehen können, stellen eine Barriere für die Einführung der Elektromobilität dar. So finden noch immer 90% der Ladevorgänge privat zuhause oder in der Arbeit statt. Der Vortrag stellt einen Auszug aus dem im  Dezember in der Manz-Zeitschrift „Immolex“ erscheinenden Artikel zu dem oben genannten Thema, dar. Hier gibt es ein umfangreiches Video über die Konferenz von ECARIO, einer neuen Informationsplattform über Elektromobilität aus Österreich.

Die UN-Behindertenrechtskonvention im Alltag – Vortrag und Diskussion am 13. September 2017

(c) ShutterstockWelche Rechte haben blinde und sehbehinderte Menschen auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention? RA Heinz Templ, Experte für disability law, referierte am Mittwoch Abend  über die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention und deren rechtliche Auswirkungen auf Menschen mit Sehbehinderungen. Es gab die Möglichkeit vor Ort Fragen zu stellen oder im Vorfeld anonym Fallbeispiele zu schicken, die im Laufe des Abends behandelt wurden.

 

Impressionen vom Ersten Info-Abend am 13.9.2017:

RdU Beitrag „Wann kommt die Umweltzone?“ RdU 2017/108

Rechtsanwaltskanzlei

Im August ist in der Zeitschrift Recht der Umwelt unser Beitrag über die Einführung einer Umweltzone in Wien. erschienen. Die Rechtsgrundlage für die Einführung von Umweltzonen (IG-L)gibt es bereits seit 1997 in Österreich. 20 Jahre und hundert in Europa eingeführte Umweltzonen später wird immer noch am „Erstentwurf“ gefeilt. Wir zeigen in diesem Beitrag auch alternative rechtliche Lösungen für die Einführung einer Umweltzone und die damit einhergehende Förderung der Elektromobilität auf.

Start Energieforschungsprogramm 2017 (Ausschreibung bis 20.9.2017)

Das Energieforschungsprogramm des Klima- und Energiefonds trägt zur Bereitstellung sicherer, nachhaltiger und leistbarer Energie- und Mobilitätslösungen bei. Das Programm bezieht sich auf die gesamte energetische Wertschöpfungskette, von der Funktionalität bis zur Primärenergie. Unterstützt wird die gezielte (Weiter-)Entwicklung von Technologien und Komponenten sowie deren Integration in das Energiesystem.

Der Themenschwerpunkt „Verkehrs- und Mobilitätssystem“ wurde erstmals im Energieforschungsprogramm berücksichtigt und fördert die Teilnahme an Tasks/Annexen der mobilitätsrelevanten IEA Technology Collaboration Programmes (TCPs) Hybrid and Electric Vehicle (HEV) und Advanced Motor Fuels (AMF). Informationen zu laufenden Tasks und Annexen finden Sie auf den jeweiligen TCP Websites. Darüberhinaus kann auch für die Teilnahme an Tasks/Annexen, die noch nicht initiiert wurden eingereicht werden, wie „Electrofuels“, „Busses in Developing Countries/Emerging Economies“ und „Dual Fuel Heyvy Duty Trucks“ im AMF-TCP.

Hier geht’s zur Förderung!

Interview mit WienerWissensWelt zu SmartCities/Elektromobilität

Rechtliche Herausforderungen auf dem Weg zur Smart City. Elektromobilität is the key! Hier gibt es einen Ausschnitt aus dem Interview!

Das ganze Interview auf WienerWissensWelt-Drehscheibe für Bildung, Forschung und Wirtschaft