Künstliche Intelligenz übernimmt Mandat meiner Kanzlei

Mein Bericht in der „Presse“ vom 17.7.2023 hat ein enormes Echo hervorgerufen. Ich war vollkommen überwältigt vom Ausmaß des Feedbacks. Unzählige Kollegen, ehemalige Kommilitonen, Freunde und Journalisten haben mich auf den Beitrag angesprochen und Ihre Glückwünsche ausgesprochen.

Klar war, dass das Thema künstliche Intelligenz (K.I.) und Chat GPT in der Kollegenschaft ein „heißes Eisen“ ist. Nachdem die K.I. jüngst eine Anwaltsprüfung („Bar Exam“) in den USA absolviert hat, waren die Ereignisse rund um die Übernahme meines Mandats nur ein weiterer logischer Schritt in die Zukunft, die uns erwartet.

Sie können den Artikel über eine „feindliche“ Mandatsübernahme der Künstlichen Intelligenz (ChatGPT) in meiner Kanzlei hier nachlesen. Prof. Wolfgang Zankl hat einen Beitrag auf LinkedIn geteilt, den ich dem geneigten Leser*Innen auch nicht vorenthalten möchte. Auch dieser Beitrag hat zahlreiche Interessierte erreicht. Sie können ihn hier nachlesen.

Ich bedanke mich auf diesem Weg sehr herzlich bei Allen für die Rückmeldungen!

Weitere Informationen und den Artikel in englischer Sprache können sie auf der Subseite ai.templ.com lesen.

Ungültige Wertsicherungsklauseln in privaten Mietverträgen

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner jüngst ergangenen Klauselentscheidung 2Ob26/23t die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel für unzulässig erklärt, wenn diese nicht den Anforderungen des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG entspricht. Voraussetzung ist demnach, dass der Abschluss des Mietvertrages für den Mieter ein Geschäft ist, welches er nicht für sein Unternehmen (also privat) abschließt und auf der Seite des Vermieters Unternehmereigenschaft besteht.

Voraussetzungen

Unternehmer ist ein Vermieter dann, wenn er eine gewisse Struktur zur Vermietung seiner Wohnungen aufgebaut hat und nutzt. Als Richtschnur gilt ein Vermieter im Rahmen der höchstgerichtlichen Judikatur als Unternehmer, wenn er mehr als 5 Objekte (Wohnungen oder Geschäftslokale) vermietet.

Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt und erfüllt die Wertsicherungsklausel nicht die Anforderungen des Konsumentenschutzgesetzes, so kann sich der Mieter auf die Ungültigkeit der Klausel berufen. Konkret ist etwa nach der jüngsten Entscheidung der Anlassfall, dass die Wertsicherungsklausel uA keinen Hinweis darauf enthielt, dass eine Entgelterhöhung nach dieser Klausel erst nach zwei Monaten ab Vertragsabschluss eintreten kann. 

Rechtsfolgen

Nach den meisten Standard-Wertsicherungsklauseln, die in den letzten Jahrzehnten in Österreich vor allem in Vertragsformblättern von Vermietern verwendet wurden, dürften recht viele dieser Klauseln betroffen sein.

Wenn auch noch keine Entscheidung für individuelle Verträge gefallen ist, dürften die Rechtsfolgen äußerst unangenehm für Vermieter sein.

Da die Klausel zur Gänze entfällt, können betroffene Mieter vom Vermieter die Vorschreibung der ursprünglich im Mietvertrag vereinbarten Miete verlangen. Überdies können die zu viel bezahlten Beträge in Folge ungerechtfertigter Bereicherung vom Vermieter für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden.

 

Jetzt zu hohe Nutzwerte für Geschäftslokale anpassbar

GeschäftslokalDer Gesetzgeber hat mit der Wohnrechtsnovelle 2022 eine Möglichkeit geschaffen, ein lange bestehendes Ungleichgewicht zu Lasten von Eigentümern von Geschäftslokalen im Wohnungseigentum zu beseitigen. Nutzwerte oder Jahresmietwerte, die für Geschäftslokale mehr als das dreifache der Bewertung als jene von Wohnungen ausweisen (zumeist noch aus der früheren bzw. späteren Nachkriegszeit) können auf Antrag des Eigentümers neu festgesetzt werden. Heutzutage ist der Maßstab für die Bewertung von Geschäftslokalen eine maximal zweifache Bewertung gegenüber Wohnungen. Es ist nun möglich, dass der Schwellenwert des dreifachen von Wohnungen bei der Neufestsetzung nicht mehr überschritten wird.

Da die Maßnahme einen gravierenden Einschnitt für die meisten Liegenschaften darstellt, wurde die Möglichkeit zur Neufestsetzung auf das heurige und kommende Jahr bis Ende 2024 beschränkt.

Eigentümer von Geschäftslokalen sollten umgehend prüfen, ob ihre Einheit betroffen ist. Diese Information ergibt sich zumeist aus dem Nutzwertgutachen oder der Festsetzung der Jahresmietwerte. Ein Indiz dafür, dass zu hohe Einordnungen der Nutzwerte bzw. Jahresmietwerte stattgefunden haben ist meist, dass die Geschäftslokale weitaus höhere Betriebskosten bezahlen als die Wohnungen.

Meist verfügt die Hausverwaltung über die erforderlichen Dokumente – für Unterlagen neueren Datums, kann auch ein Blick ins Grundbuch hilfreich sein. Ganz alte Unterlagen können unter Umständen bei der Schlichtungsstelle angefordert werden.

Siehe auch den Beitrag in der „Presse“ vom 28.03.2022 über die Möglichkeit der Herabsetzung von Anteilen von Geschäftslokalen im Wohnungseigentum

Vortrag über Carsharing beim Österreichischen Städtebund

Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch, autonom, geteilt und vernetzt. Innovative Mobilitätsangebote werden sichtbar in den Städten. Doch reichen die aktuellen Gesetzesbestimmungen für die Umsetzung?

Der Einsatz von Carsharing in Kombination mit Elektrofahrzeugen funktioniert bereits sehr gut in den Städten. Aber auch im ländlichen Raum angesichts schlechter öffentlicher Verkehrsverbindungen und wenig ausgelasteter unrentabler Zweitfahrzeuge kann (E-)Carsharing/Ride-Hailing dazu beitragen, Mobilität flexibler und günstiger zu gestalten. Doch mit dem Aufkommen neuer Geschäftsmodelle wie zum Bespiel das Verleihen der E-Scooter in Wien oder gemeinnützige Fahrtendienste innerhalb einer Gemeinde, stellen sich einige neue Rechtsfragen. Diese galt es vor dem Rechtsausschuss des Österreichischen Städtebundes in Bad Hall mit namhaften VertreterInnen der verschiedenen Städte zu erörtern.
Eine Zusammenfassung des Vortrags ist in der März Ausgabe der Österreichischen Gemeindezeitung erschienen; Sie können diese hier nachlesen.

Verkehrsrechtstag 2018 – Schöne neue Logistik Welt

RA Mag. Heinz Templ, LL.M. Wien. 12. ZVR Verkehrsrechtstag 2018
13. September 2018
Fotos: KFV/APA-Fotoservice/Schedl

Am 13.9.2018 fand im Learning Center der Wirtschaftsuniversität Wien der Verkehrsrechtstag statt. RA Mag. Heinz Templ hielt im Rahmen des Panels Daten im Verkehr den Eröffnungsvortrag mit dem Titel Schöne neue Logistik Welt – die Digitalisierung einer Branche – Chancen und Risiken für den Datenschutz.

Anhand des elektronischen Frachtbriefes und der Zukunftstrends Distributed Ledger, Telematik im Verkehr und empfängergesteuerte Logistik wurde die Digitalisierung in der Logistikbranche und die Implikationen für den Datenschutz im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung erörtert.

Den Vortrag können Sie im Sonderheft ZVR Verkehrsrechtstag 2018 nachlesen. Er steht auch hier zum download bereit.

Vortrag zur Digitalisierung von Dokumenten in der Steuerberatung

Bei der dvo-Tagung am 17. (Linz) bzw. am 24. (Wien) Oktober brachte Rechtsanwalt Heinz Templ Licht ins Thema „Dokumentenmanagement – Rechtliche Aspekte der Digitalisierung. Umfassend und praxisnah wurde Wissen rund um die gesetzlichen Bestimmungen bei der Digitalisierung von Dokumenten, speziell für Steuerberater vermittelt. Von Aufbewahrungsfristen über Qualitätskontrollen bis zu Dokumentenablage und Vernichtung.

Näheres finden sie auf dem dvo-Blog unter https://www.dvo.at/tag/tagung/

EU Disability law und die UNCRPD – Expert Meeting in Trier

Vom 25. bis zum 26.9. 2017 fand in Trier/Deutschland das Seminar der Europäischen Rechtsakademie (ERA) über EU Disability law und die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung (UNCRPD) statt. RA Mag. Templ nahm gemeinsam mit Mag. Stefanie Steinbauer (BSVÖ) als einzige TeilnehmerInnen aus Österreich am internationalen Seminar teil.

Im Zentrum des Seminars stand der Erfahrungsaustausch von ExpertInnen aus der gesamten Europäischen Union zu den Rechten von Menschen mit Behinderung. Ein starker Fokus wurde auf die Möglichkeit der Beseitigung von Diskriminierung über die Durchsetzung und direkte Anwendung von Völker- und Unionsrecht auf nationaler und supranationaler Ebene gelegt.

Die UNCRPD, welche sowohl von der Europäischen Union als auch von Österreich verabschiedet wurde, steht hierzulande im Verfassungsrang und kann teils direkt in Österreich durchgesetzt werden.

Die Kanzlei Templ konnte ihre Expertise im Anti-Diskriminierungsrecht im Rahmen des Seminars effektiv einbringen und  nachhaltig ausbauen.