Dr. Daphne Frankl-Templ begehrt Titelschutz für den Begriff „Mazzes Story“ per 14.3.2022
Autor: heinz@templ.com
Jetzt zu hohe Nutzwerte für Geschäftslokale anpassbar
Der Gesetzgeber hat mit der Wohnrechtsnovelle 2022 eine Möglichkeit geschaffen, ein lange bestehendes Ungleichgewicht zu Lasten von Eigentümern von Geschäftslokalen im Wohnungseigentum zu beseitigen. Nutzwerte oder Jahresmietwerte, die für Geschäftslokale mehr als das dreifache der Bewertung als jene von Wohnungen ausweisen (zumeist noch aus der früheren bzw. späteren Nachkriegszeit) können auf Antrag des Eigentümers neu festgesetzt werden. Heutzutage ist der Maßstab für die Bewertung von Geschäftslokalen eine maximal zweifache Bewertung gegenüber Wohnungen. Es ist nun möglich, dass der Schwellenwert des dreifachen von Wohnungen bei der Neufestsetzung nicht mehr überschritten wird.
Da die Maßnahme einen gravierenden Einschnitt für die meisten Liegenschaften darstellt, wurde die Möglichkeit zur Neufestsetzung auf das heurige und kommende Jahr bis Ende 2024 beschränkt.
Eigentümer von Geschäftslokalen sollten umgehend prüfen, ob ihre Einheit betroffen ist. Diese Information ergibt sich zumeist aus dem Nutzwertgutachen oder der Festsetzung der Jahresmietwerte. Ein Indiz dafür, dass zu hohe Einordnungen der Nutzwerte bzw. Jahresmietwerte stattgefunden haben ist meist, dass die Geschäftslokale weitaus höhere Betriebskosten bezahlen als die Wohnungen.
Meist verfügt die Hausverwaltung über die erforderlichen Dokumente – für Unterlagen neueren Datums, kann auch ein Blick ins Grundbuch hilfreich sein. Ganz alte Unterlagen können unter Umständen bei der Schlichtungsstelle angefordert werden.
Siehe auch den Beitrag in der „Presse“ vom 28.03.2022 über die Möglichkeit der Herabsetzung von Anteilen von Geschäftslokalen im Wohnungseigentum
Vortrag über Carsharing beim Österreichischen Städtebund
Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch, autonom, geteilt und vernetzt. Innovative Mobilitätsangebote werden sichtbar in den Städten. Doch reichen die aktuellen Gesetzesbestimmungen für die Umsetzung?
Der Einsatz von Carsharing in Kombination mit Elektrofahrzeugen funktioniert bereits sehr gut in den Städten. Aber auch im ländlichen Raum angesichts schlechter öffentlicher Verkehrsverbindungen und wenig ausgelasteter unrentabler Zweitfahrzeuge kann (E-)Carsharing/Ride-Hailing dazu beitragen, Mobilität flexibler und günstiger zu gestalten. Doch mit dem Aufkommen neuer Geschäftsmodelle wie zum Bespiel das Verleihen der E-Scooter in Wien oder gemeinnützige Fahrtendienste innerhalb einer Gemeinde, stellen sich einige neue Rechtsfragen. Diese galt es vor dem Rechtsausschuss des Österreichischen Städtebundes in Bad Hall mit namhaften VertreterInnen der verschiedenen Städte zu erörtern.
Eine Zusammenfassung des Vortrags ist in der März Ausgabe der Österreichischen Gemeindezeitung erschienen; Sie können diese hier nachlesen.
Verkehrsrechtstag 2018 – Schöne neue Logistik Welt

RA Mag. Heinz Templ, LL.M. Wien. 12. ZVR Verkehrsrechtstag 2018
13. September 2018
Fotos: KFV/APA-Fotoservice/Schedl
Am 13.9.2018 fand im Learning Center der Wirtschaftsuniversität Wien der Verkehrsrechtstag statt. RA Mag. Heinz Templ hielt im Rahmen des Panels Daten im Verkehr den Eröffnungsvortrag mit dem Titel Schöne neue Logistik Welt – die Digitalisierung einer Branche – Chancen und Risiken für den Datenschutz.
Anhand des elektronischen Frachtbriefes und der Zukunftstrends Distributed Ledger, Telematik im Verkehr und empfängergesteuerte Logistik wurde die Digitalisierung in der Logistikbranche und die Implikationen für den Datenschutz im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung erörtert.
Den Vortrag können Sie im Sonderheft ZVR Verkehrsrechtstag 2018 nachlesen. Er steht auch hier zum download bereit.
Vortrag zur Digitalisierung von Dokumenten in der Steuerberatung
Bei der dvo-Tagung am 17. (Linz) bzw. am 24. (Wien) Oktober brachte Rechtsanwalt Heinz Templ Licht ins Thema „Dokumentenmanagement – Rechtliche Aspekte der Digitalisierung. Umfassend und praxisnah wurde Wissen rund um die gesetzlichen Bestimmungen bei der Digitalisierung von Dokumenten, speziell für Steuerberater vermittelt. Von Aufbewahrungsfristen über Qualitätskontrollen bis zu Dokumentenablage und Vernichtung.
Näheres finden sie auf dem dvo-Blog unter https://www.dvo.at/tag/tagung/
EU Disability law und die UNCRPD – Expert Meeting in Trier
Vom 25. bis zum 26.9. 2017 fand in Trier/Deutschland das Seminar der Europäischen Rechtsakademie (ERA) über EU Disability law und die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung (UNCRPD) statt. RA Mag. Templ nahm gemeinsam mit Mag. Stefanie Steinbauer (BSVÖ) als einzige TeilnehmerInnen aus Österreich am internationalen Seminar teil.
Im Zentrum des Seminars stand der Erfahrungsaustausch von ExpertInnen aus der gesamten Europäischen Union zu den Rechten von Menschen mit Behinderung. Ein starker Fokus wurde auf die Möglichkeit der Beseitigung von Diskriminierung über die Durchsetzung und direkte Anwendung von Völker- und Unionsrecht auf nationaler und supranationaler Ebene gelegt.
Die UNCRPD, welche sowohl von der Europäischen Union als auch von Österreich verabschiedet wurde, steht hierzulande im Verfassungsrang und kann teils direkt in Österreich durchgesetzt werden.
Die Kanzlei Templ konnte ihre Expertise im Anti-Diskriminierungsrecht im Rahmen des Seminars effektiv einbringen und nachhaltig ausbauen.