IMOSTAT-Integrative Verkehrsstatistik für den intermodalen Güterverkehr

©ÖBB Rail Cargo Group

©ÖBB Rail Cargo Group

Am 1. Juli 2019 fiel der Startschuss für das hochspannende Projekt IMOSTAT im Auftrag des BMK, der ÖBB und der Asfinag, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Templ mit seiner rechtlichen Expertise im Bereich Mobilität und Daten begleitet wird. Bezüglich der statistischen Erfassung des intermodalen Güterverkehrs bestehen derzeit erhebliche Informationslücken. Potenziell verfügbare Datenquellen werden aus diversen Gründen nicht für die (amtliche) Güterverkehrsstatistik genutzt. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel von IMOSTAT, eine umfassende, valide Datenbasis zum intermodalen Verkehr in Österreich als Grundlage für die Güterverkehrsstatistik, die Dimensionierung intermodaler Knoten, die maßnahmensensitive Güterverkehrsmodellierung und für verkehrspolitische Entscheidungen zu generieren.  Das IMOSTAT Erhebungsverfahren soll im Gegensatz zur aktuellen Situation durchgängige Informationen zu den Transportketten des intermodalen Güterverkehrs in Österreich sowie belastbare Daten inkl. aller erforderlichen Datenattribute und Merkmalsausprägungen liefern und damit weit über die derzeit vorhandene Datenqualität hinausgehen.

Die Aufgabe der RAK Templ ist zunächst die Erhebung des geltenden Rechtsrahmens für die Erfassung und Verwendung von für den kombinierten Verkehr vorhandenen bzw. potentiell vorhandenen Daten durch die projektrelevanten Akteure. Danach erfolgt eine rechtliche Analyse und Einordnung der Akteure und zu erhebenden Daten und eine Zuordnung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.  Wo Daten nicht verfügbar bzw nicht im Sinne des vom Projekt zu konzipierenden Datenerhebungsverfahrens zweckgemäß erhoben und verarbeitet werden können, werden rechtlichen Erhebungs- bzw. Verwertungshemmnissen definiert. Schließlich werden rechtliche Empfehlungen formuliert, in denen im Rahmen des bestehenden bzw. eines allfällig zu schaffenden Rechtsrahmens die Datenerhebung bzw. Verwendung möglichst sichergestellt und Barrieren für eine zentrale Datenerhebung für den Projektzweck beseitigt werden können bzw. eine zu schaffende Rechtsgrundlage eingeführt werden könnte. Projektende 30.6.2021.

Energie Tirol: Update „Unter Strom – Wohnbau trifft Elektromobilität“

Am 11. Dezember lud die Energie Tirol Energie Tirol, die Bundesinitiative eMobility Austria (BieM) und Standortagentur Tirol zu Veranstaltung „Update „Unter Strom – Wohnbau trifft Elektromobilität““ in die Wirtschaftskammer Tirol ein. Auf Initiative der BieM West (Bundesinitiative eMobility) fanden im tief verschneiten Innsbruck zahlreiche interessante Expertenvorträge mit anschließender Podiumsdiskussion zum Laden im Bestandswohnbau statt. Daphne Frankl-Templ vertiefte das Wissen der Zuhörer:innen hinsichtlich des Rechtsrahmens bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur und beantworte die zahlreichen Fragen aus dem Publikum. Mehr Details unter diesem Link.

 

 

Rechtlicher WKO Leitfaden „Elektromobilität im Tourismus“

Der rechtliche Leitfaden, verfasst von Dr. Daphne Frankl-Templ erläutert anhand vier typischer Anwendungsfälle in der Elektromobilität die wichtigsten Rechtsvorschriften, die in der Umsetzung von Betrieben der Tourismus und Freizeitwirtschaft zu beachten sind. Er soll es heimischen Betrieben erleichtern auf umweltfreundliche Mobilitätslösungen umzusteigen und dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und durch das attraktive Mobilitätsangebot Wettbewerbsvorteile zu generieren.

In zahlreichen Tourismusgemeinden haben Elektrofahrzeuge im Individualverkehr bereits Einzug gefunden. Im Zusammenspiel mit dem öffentlichen Verkehr reduziert die Elektromobilität CO²-Emissionen, steigert die Luftqualität und verringert den Verkehr vor Ort.

Den vollständige Leitfaden zum kostenlosen Download finden Sie  auf der WKO-Seite unter folgendem Link.

Immolex 2020/11: „Das Laderecht für E-Fahrzeuge im Wohnrecht“

Seit Jahren stellt das Zustimmungserfordernis im WEG bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur eine wesentliche Barriere in der Elektromobilität dar. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: eine angekündigte Wohnrechtsnovelle mit Einräumung eines Laderechts („Right to Plug“), die Novelle zur Gebäuderichtlinie und ein wegweisendes OGH-Urteil. Zeit für ein Update!

Das neue OGH-Urteil 5 Ob 173/19f  ist ein richtungsweisender erster Schritt auf dem Weg zur Erleichterung des Zuganges zu eigenen Ladeinfrastruktur im Wohnbau. Eine generelle Erleichterung von Entscheidungen und baulichen Maßnahmen im Wohnrecht, auch unter Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, ist längst überfällig.  Bei einem zukünftigen Gesetzesentwurf muss sichergestellt werden, dass unter Wahrung berechtigter Sicherheits- und Energieversorgunginteressen dem Stand der Technik nicht vorgegriffen wird.

Den vollständigen Artikel finden sie in der Immolex-Ausgabe 2020/11, Site 334 oder alternativ unter folgendem Link

Jetzt Anmelden: Webinar „Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Wohnbau“ am 3. Juni 2020

Gerade in der Energiewirtschaft führt die Elektromobilität zur Entwicklung neuer interessanter Geschäftsmodelle für Energieunternehmen im Wohnbau. Doch die aktuelle komplexe Rechtslage im Wohnrecht stellt die Energieunternehmen gerade in größeren Wohnhausanlagen vor rechtliche Herausforderungen bei der Ausstattung mit Ladeinfrastruktur und deren Betrieb.
Dazu kommen neue technische Normen, die es bei der Planung von Ladeinfrastruktur vorab zu berücksichtigen gilt. Am 01.01.2019 wurde die neue Elektrotechniknorm, die OVE E 8101, veröffentlicht und hat somit den Status einer anerkannten Regel der Technik. Die Normenlandschaft in Bezug auf Ladesysteme für Elektrofahrzeuge befindet sich derzeit generell im Wandel, so hat der OVE erst im Januar dieses Jahres die neue OVE EN IEC 61851 herausgegeben, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Weitere Regelwerke sind in Arbeit.
Dieses Praxiswebinar bietet einen Schnelleinstieg für Unternehmen, die sich praxisnah und kompakt über die wichtigsten relevanten rechtlichen und technischen Bestimmungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur im Neubau sowie in bestehenden Wohnhausanlagen informieren möchten.

Dr. Daphne Frankl-Templ und DI Franz Krautgasser, Sachverständige für Elektrotechnik, vermitteln im Rahmen eines Webinars der Österreich Energie Akademie am 3. Juni 2020 von 9:00 -14:00 praxisnah aktuelle Bestimmungen und technische Normen zur Elektromobilität im Wohnrecht. 

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

 

ZVR 2020/01 „Die rechtliche Qualifikation von kommunalen Fahrtendiensten“

Im ländlichen Raum kann angesichts schlechter öffentlicher Verkehrsverbindungen und wenig ausgelasteter unrentabler Zweitfahrzeuge (E-) Carsharing bzw. Ride-Hailing dazu beitragen, Mobilität flexibler, umweltfreundlicher und günstiger zu gestalten. Doch mit dem Aufkommen neuer Mobilitätslösungen stellen sich Rechtsfragen zur Abgrenzung gewerblicher Geschäftsmodelle.

Besonders kleinere Gemeinden verwenden Carsharing/Ride-Hailing in Form von Sammeltaxis, Bürgerbussen, Shuttle-Services etc. um Lücken des öffentlichen Verkehrs zu schließen und Personen, die über eine eingeschränkte Mobilität verfügen bzw kein Auto besitzen, zu unterstützen. Das Vorhaben ist meist als nicht Gewinn orientierter Verein organisiert und ehrenamtliche Vereinsmitglieder übernehmen im Geiste der Nachbarschaftshilfe die Aufgaben der FahrerInnen. Zielgruppe sind ältere Personen, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche aber auch umweltbewusste BürgerInnen, die sich das Auto teilen wollen. Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug werden oft vom Land und der Gemeinde subventioniert und die Passagiere (meist auch Vereinsmitglieder) decken einen Teil der laufenden Betriebskosten durch die Bezahlung niedriger Fahrtarife.  Wesentlich ist die Abgrenzung zur Gewerblichkeit. Im Artikel geht Dr. Frankl-Templ auf bisherige und aktuelle Judikatur zur Abgrenzung Gewerblichkeit/Gemeinnützigkeit ein und stellt dabei im Ergebnis fest, dass unter gewissen Voraussetzungen kommunale Fahrtendienste trotz Beschwerden und Klagsdrohungen gute Chancen auf Erfolg haben.

Den vollständigen Artikel ZVR 2020/08 zum Nachlesen hier.

BieM Kamingespräch „Laden im Bestandswohnbau“

Beim 4.BieM (Bundesinitiative eMobility) Kamingespräch wurden ExpertInnen wie Dr. Frankl-Templ, eingeladen über das Thema „Laden im Bestandswohnbau“ zu diskutieren. Bei der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in einem Mehrparteienhaus steht man neben technischen und organisatorischen vorallem vor rechtlichen Herausforderungen. Dr. Daphne Frankl-Templ erörterte im Rahmen der Podiumsdiskussion die rechtlichen Hindernisse. Eine wesentliche Verbesserung wäre der Abgang vom Einstimmigkeitserfordernis bei der Umsetzung von Einzellösung und eine erleichterte Mehrheitsentscheidung bei Gemeinschaftslösungen im WEG.  

Einen ausführlichen Bericht über die gesamte Podiumsdiskussion findet Sie hier.

Salzburger Fenster: „Mit dem Kabel durchs Stiegenhaus“

 

Dr. Daphne Frankl-Templ nahm Ende Oktober im Online Artikel des „Salzburger Fensters“ Stellung zum aktuellen Problem von Lademöglichkeiten für E-Autos in Wohnanlagen.
Im Artikel wird die Problematik erörtert, dass es für die Errichtung von Ladestationen in Mehrparteienhäusern einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer braucht. Fehlt auch nur die Zustimmung eines von mehreren Eigentümern, kann eine Ladebox nicht installiert werden. Laut Dr. Daphne Frankl-Templ wäre der einfachste Weg die Privilegierung der Errichtung einer Ladestation. Dies gilt bereits für Stromleitungen und Multimediadienste. Eine solche Anpassung scheitere allerdings unter Anderem am Justizministerium, welches sich auf keine technische Lösung festlegen will.

Seminar am 7. November 2019: Der digitale Personalakt im Rechts-Check. Es gibt noch freie Plätze!

Die Digitalisierung von Dokumenten ist ganz klar ein Trend, der sich auch in österreichischen Personalbüros abzeichnet. Der sofortige Zugriff auf benötigte Informationen und mehr Effizienz im gesamten Unternehmen sind nur einige von vielen Vorteilen, die das Digitalisieren von personenbezogenen Dokumenten mit sich bringt.

Vor der Digitalisierung gilt es zu klären, ob eine Aufbewahrung im Original notwendig und wirksam ist bzw. welche Formerfordernisse erfüllt sein müssen, um die Beweiskraft zu sichern. Auch datenschutzrechtliche Anforderungen dürfen nicht in den Hintergrund gedrängt werden, weshalb eine gute Vorbereitung sowie eine strukturierte Vorgehensweise bei der Implementierung einer neuen Softwarelösung unumgänglich ist.

Die Gastgeberin die Firma Lohn und HR Gmbh bietet als langjähriger Software-Hersteller für Personalwirtschaft zukunftsorientierte, modulare, bedienerfreundliche Lösungen für Unternehmen an. Personalverantwortliche erhalten in diesem Seminar die Möglichkeit, sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Heinz Templ zum Thema „Der digitale Personalakt im Rechts-Check“ auszutauschen. Zu Beginn wird Herr Mag. Heinz Templ sein Wissen aus der Praxis erläutern:

  • Was muss bei der Einführung einer elektronischen Akte beachtet werden?
  • Wann besteht Revisionssicherheit?
  • Kann die elektronische Ablage die Aufbewahrung von Originalen in Papierform komplett ersetzen?

Anschließend können sich die TeilnehmerInnen bei einem gemeinsamen Abendessen untereinander austauschen, Fragen stellen und zu einer anregenden Diskussionsrunde übergehen. Gerne können Sie Ihre Fragen und Themen vorab zusenden: info@lohn.at
Zielgruppe:
Führungskräfte
Leitende Angestellte aus dem Bereich Human Resources
Methode:
Impulsvortrag mit Diskussion
Programm:
Das erwartet Sie am 07. November 2019!
18:30 Uhr Begrüßung mit Welcome-Drink
19:00 Uhr Impulsvortrag: „Der digitale Personalakt im Rechts-Check“ mit Experte Herr Mag. Heinz Templ
19:30 Uhr Erfahrungsbericht aus der Sicht der Lohn & HR als Softwarehersteller
20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen, Austausch und Diskussionsrunde
Veranstaltungsort:
Restaurant Lugeck (Veranstaltungsraum im 1. Stock)
Lugeck 4
1010 Wien
Österreich
Melden Sie sich mit diesem Link gleich zur kostenlosen* Veranstaltung an – beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.

*Bitte beachten Sie, dass dieses Event für Berater kostenpflichtig ist.
Die Teilnahmegebühr beträgt 40,00 €

 

Vortrag über aktuelle Rechtsthemen der Elektromobilität bei Oesterreichs Energie E-Mobilitätstagen

Am 22.-23. Oktober lud Österreichs Energie, die Interessensvertretung der österreichischen E-Wirtschaft zu einem Kongress in Wien, bei dem die verschieden Aspekte der Elektromobilität vor einem interessierten Fachpublikum beleuchtet wurden. „Die Creme de la Creme“ der Elektromobilität aus dem deutschsprachigen Raum hatte sich, laut Generalsekretärin Dr. Barbara Schmidt, versammelt, um über die aktuellen Herausforderungen rund um die Ladeinfrastruktur – technische Ausstattung, Wohnrecht, neue Geschäftsmodelle etc. zu referieren. Auch Dr. Daphne Frankl-Templ konnte mit ihrem Fachvortrag über aktuelle rechtliche Herausforderungen und Ausblicke viele offene Fragen beantworten und lebendige Diskussionen in den Pausen anregen. Infos und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.