BieM Kamingespräch „Laden im Bestandswohnbau“

Beim 4.BieM (Bundesinitiative eMobility) Kamingespräch wurden ExpertInnen wie Dr. Frankl-Templ, eingeladen über das Thema „Laden im Bestandswohnbau“ zu diskutieren. Bei der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in einem Mehrparteienhaus steht man neben technischen und organisatorischen vorallem vor rechtlichen Herausforderungen. Dr. Daphne Frankl-Templ erörterte im Rahmen der Podiumsdiskussion die rechtlichen Hindernisse. Eine wesentliche Verbesserung wäre der Abgang vom Einstimmigkeitserfordernis bei der Umsetzung von Einzellösung und eine erleichterte Mehrheitsentscheidung bei Gemeinschaftslösungen im WEG.  

Einen ausführlichen Bericht über die gesamte Podiumsdiskussion findet Sie hier.

Salzburger Fenster: „Mit dem Kabel durchs Stiegenhaus“

 

Dr. Daphne Frankl-Templ nahm Ende Oktober im Online Artikel des „Salzburger Fensters“ Stellung zum aktuellen Problem von Lademöglichkeiten für E-Autos in Wohnanlagen.
Im Artikel wird die Problematik erörtert, dass es für die Errichtung von Ladestationen in Mehrparteienhäusern einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer braucht. Fehlt auch nur die Zustimmung eines von mehreren Eigentümern, kann eine Ladebox nicht installiert werden. Laut Dr. Daphne Frankl-Templ wäre der einfachste Weg die Privilegierung der Errichtung einer Ladestation. Dies gilt bereits für Stromleitungen und Multimediadienste. Eine solche Anpassung scheitere allerdings unter Anderem am Justizministerium, welches sich auf keine technische Lösung festlegen will.

Seminar am 7. November 2019: Der digitale Personalakt im Rechts-Check. Es gibt noch freie Plätze!

Die Digitalisierung von Dokumenten ist ganz klar ein Trend, der sich auch in österreichischen Personalbüros abzeichnet. Der sofortige Zugriff auf benötigte Informationen und mehr Effizienz im gesamten Unternehmen sind nur einige von vielen Vorteilen, die das Digitalisieren von personenbezogenen Dokumenten mit sich bringt.

Vor der Digitalisierung gilt es zu klären, ob eine Aufbewahrung im Original notwendig und wirksam ist bzw. welche Formerfordernisse erfüllt sein müssen, um die Beweiskraft zu sichern. Auch datenschutzrechtliche Anforderungen dürfen nicht in den Hintergrund gedrängt werden, weshalb eine gute Vorbereitung sowie eine strukturierte Vorgehensweise bei der Implementierung einer neuen Softwarelösung unumgänglich ist.

Die Gastgeberin die Firma Lohn und HR Gmbh bietet als langjähriger Software-Hersteller für Personalwirtschaft zukunftsorientierte, modulare, bedienerfreundliche Lösungen für Unternehmen an. Personalverantwortliche erhalten in diesem Seminar die Möglichkeit, sich unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Heinz Templ zum Thema „Der digitale Personalakt im Rechts-Check“ auszutauschen. Zu Beginn wird Herr Mag. Heinz Templ sein Wissen aus der Praxis erläutern:

  • Was muss bei der Einführung einer elektronischen Akte beachtet werden?
  • Wann besteht Revisionssicherheit?
  • Kann die elektronische Ablage die Aufbewahrung von Originalen in Papierform komplett ersetzen?

Anschließend können sich die TeilnehmerInnen bei einem gemeinsamen Abendessen untereinander austauschen, Fragen stellen und zu einer anregenden Diskussionsrunde übergehen. Gerne können Sie Ihre Fragen und Themen vorab zusenden: info@lohn.at
Zielgruppe:
Führungskräfte
Leitende Angestellte aus dem Bereich Human Resources
Methode:
Impulsvortrag mit Diskussion
Programm:
Das erwartet Sie am 07. November 2019!
18:30 Uhr Begrüßung mit Welcome-Drink
19:00 Uhr Impulsvortrag: „Der digitale Personalakt im Rechts-Check“ mit Experte Herr Mag. Heinz Templ
19:30 Uhr Erfahrungsbericht aus der Sicht der Lohn & HR als Softwarehersteller
20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen, Austausch und Diskussionsrunde
Veranstaltungsort:
Restaurant Lugeck (Veranstaltungsraum im 1. Stock)
Lugeck 4
1010 Wien
Österreich
Melden Sie sich mit diesem Link gleich zur kostenlosen* Veranstaltung an – beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.

*Bitte beachten Sie, dass dieses Event für Berater kostenpflichtig ist.
Die Teilnahmegebühr beträgt 40,00 €

 

Vortrag über aktuelle Rechtsthemen der Elektromobilität bei Oesterreichs Energie E-Mobilitätstagen

Am 22.-23. Oktober lud Österreichs Energie, die Interessensvertretung der österreichischen E-Wirtschaft zu einem Kongress in Wien, bei dem die verschieden Aspekte der Elektromobilität vor einem interessierten Fachpublikum beleuchtet wurden. „Die Creme de la Creme“ der Elektromobilität aus dem deutschsprachigen Raum hatte sich, laut Generalsekretärin Dr. Barbara Schmidt, versammelt, um über die aktuellen Herausforderungen rund um die Ladeinfrastruktur – technische Ausstattung, Wohnrecht, neue Geschäftsmodelle etc. zu referieren. Auch Dr. Daphne Frankl-Templ konnte mit ihrem Fachvortrag über aktuelle rechtliche Herausforderungen und Ausblicke viele offene Fragen beantworten und lebendige Diskussionen in den Pausen anregen. Infos und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Seminar „Die technischen und rechtlichen Grundlagen der Elektromobilität“

Am 17.05.2019 hielt Dr. Daphne Frankl-Templ gemeinsam mit Herrn Dipl.-Ing. Heimo Aichmaier von der Elektromobilitätsplattform Austrian Mobile Power einen Vortrag über die technischen und rechtlichen Grundlagen der Elektromobilität im Rahmen der Fortbildungsakademie des Hauptverbands der Sachverständigen in Oberösterreich und Salzburg. Die zahlreich erschienenen  Sachverständigen aus den verschiedensten Fachbereichen von Elektronik bis Bau- und Anlagentechnik hatten die Möglichkeit aktuelle Beispiele aus der österreichischen Rechtspraxis zu erörtern und offene Fragen zu klären.

Vortrag über Carsharing beim Österreichischen Städtebund

Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch, autonom, geteilt und vernetzt. Innovative Mobilitätsangebote werden sichtbar in den Städten. Doch reichen die aktuellen Gesetzesbestimmungen für die Umsetzung?

Der Einsatz von Carsharing in Kombination mit Elektrofahrzeugen funktioniert bereits sehr gut in den Städten. Aber auch im ländlichen Raum angesichts schlechter öffentlicher Verkehrsverbindungen und wenig ausgelasteter unrentabler Zweitfahrzeuge kann (E-)Carsharing/Ride-Hailing dazu beitragen, Mobilität flexibler und günstiger zu gestalten. Doch mit dem Aufkommen neuer Geschäftsmodelle wie zum Bespiel das Verleihen der E-Scooter in Wien oder gemeinnützige Fahrtendienste innerhalb einer Gemeinde, stellen sich einige neue Rechtsfragen. Diese galt es vor dem Rechtsausschuss des Österreichischen Städtebundes in Bad Hall mit namhaften VertreterInnen der verschiedenen Städte zu erörtern.
Eine Zusammenfassung des Vortrags ist in der März Ausgabe der Österreichischen Gemeindezeitung erschienen; Sie können diese hier nachlesen.

Verkehrsrechtstag 2018 – Schöne neue Logistik Welt

RA Mag. Heinz Templ, LL.M. Wien. 12. ZVR Verkehrsrechtstag 2018
13. September 2018
Fotos: KFV/APA-Fotoservice/Schedl

Am 13.9.2018 fand im Learning Center der Wirtschaftsuniversität Wien der Verkehrsrechtstag statt. RA Mag. Heinz Templ hielt im Rahmen des Panels Daten im Verkehr den Eröffnungsvortrag mit dem Titel Schöne neue Logistik Welt – die Digitalisierung einer Branche – Chancen und Risiken für den Datenschutz.

Anhand des elektronischen Frachtbriefes und der Zukunftstrends Distributed Ledger, Telematik im Verkehr und empfängergesteuerte Logistik wurde die Digitalisierung in der Logistikbranche und die Implikationen für den Datenschutz im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung erörtert.

Den Vortrag können Sie im Sonderheft ZVR Verkehrsrechtstag 2018 nachlesen. Er steht auch hier zum download bereit.

Telematik/Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus dem Kraftfahrzeug im Lichte der DSGVO

Rechtsanwalt Mag. Heinz Templ, LLM

Am 18. April war Mag. Heinz Templ, LLM zu Gast im Fuhrparkverband Austria und referierte dort über aktuelle Herausforderungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus Kraftfahrzeugen bzw. der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von Telematikanwendungen. Durch die ab 28. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung wird ein strengerer Maßstab an die Anforderungen bei der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, bei der Verarbeitung selbst, Dokumentation und Übermittlung von personenbezogenen Daten gelegt. Der damit einhergehende wachsende Administrationsaufwand stellt für Unternehmen, die diese Daten verarbeiten, eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Mag. Templ spannte den Bogen von den Neuerungen  zu DSGVO, Telematikanwendungen wie dem im Mai eingeführten verpflichtenden eCall in Neufahrzeugen bis zu  Empfehlungen bei dem Aufsetzen von unternehmensinternen Datenschutzprojekten. Bei den mehr als 20 anwesenden FuhrparkmanagerInnen stieß der Vortrag auf reges Interesse und es entspann sich eine lebhafte Diskussion zum Ausklang des Abends.

Buchtipp „Elektromobilität und Recht“ auf oekonews.at

OEKONEWS.at ist Österreichs größte Online-Zeitung im Bereich Umwelt und Energie. Am 19.4.2018 ist eine Rezension zu „Elektromobilität und Recht“ erschienen, hier ein Auszug:

Das Praxishandbuch bietet einen hervorragende Überblick für alle, die generell mehr zu den Hintergründen wissen wollen und bringt gleichzeitig alle Informationen zu den rechtlich einschlägigen Bestimmungen auf den Punkt. Es wirft außerdem einen Blick über den österreichischen Tellerrand hinaus nach Kalifornien, Norwegen und China die als Vorreiter der Elektromobilität zu sehen sind.“ …

“ Wir können das Buch als „Praxishandbuch“ absolut jedem empfehlen. Es ist ein wirklich praktischer und umfassender Ratgeber, sowohl für alle, die sich bereits mit dem Thema beschäftigten, als auch für jene, die sich generell einmal informieren wollen.

Hier finden Sie die vollständige Rezension: https://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1118057

 

Public Magazin Politik&Verwaltung Ausgabe 3-4/2018: Kommentar Carsharing + Buchtipp

Im aktuellen Public – das Magazin für Entscheidungsträger in Politik & Verwaltung erklärt Dr. Daphne Frankl-Templ, warum es endlich eine Rechtsgrundlage für das Freihalten von Carsharing Parkplätzen in der Straßenverkehrsordnung bedarf.

Immer mehr Städte und Gemeinden investieren in umweltfreundliche Mobilitätsangebote für Bevölkerung und den heimischen Tourismus. Studien belegen, dass stationsbasiertes Carsharing zu einer Verringerung des Fahrzeugbestands in Städten und Gemeinden führt.

Sharing-Modelle nehmen einen wichtigen Platz in einem umweltfreundlichen, multimodalen Verkehrssystem ein. Insbesondere Elektrofahrzeuge eignen sich hervorragend für den Einsatz von kurzen Strecken, wie sie typischerweise von Carsharing-Fahrzeugen zurückgelegt werden. Man unterscheidet beim Carsharing zwischen zwei Betreibermodellen: Stationsbasiertes Carsharing beruht auf örtlich festgelegten Abhol- und Rückgabeplätzen (zB Tim Graz, stadtauto (Wien), Caruso, etc.). Stationsunabhängiges „free-floating“ Carsharing hat keine fixen Standplätze (zB car2go, DriveNow, ab Frühjahr 2018 Caroo).

Es gibt bisher keine eigene Rechtsgrundlage für das Freihalten von Carsharing-Parkplätzen im öffentlichen Raum. Ähnlich wie vor der Einführung eines eigenen Verkehrszeichens für das Freihalten von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge (§54 Abs 5 lit m StVO) ist umstritten, ob aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ermächtigungsgrundlage für das Aufstellen von Halte- und Parkverboten ausgenommen für Carsharing-Fahrzeuge ableitbar ist. Dies stellt Gemeinden und Straßenbehörden vor rechtliche Herausforderungen und führt dazu, dass Carsharing Parkplätze weniger attraktiv und sichtbar in den halböffentlichen Raum (zB Garagen) verlagert werden, um einer unklaren Rechtslage zu entgehen. Manchmal werden Parkplätze auch gänzlich dem öffentlichen Verkehr entzogen und per privatrechtlichen Gestattungsvertrag von der Gemeinde an den Betreiber vermietet. Dann können widerrechtlich geparkte Fahrzeuge nicht auf Grundlage der StVO von der Straßenpolizei abgeschleppt werden. Der Betreiber kann „nur“ eine Besitzstörungsklage androhen und auf eigenes Risiko einbringen.

In Deutschland ist im September 2017 das Gesetz zur Bevorrechtung des Carsharing (CsG, BGBl. I S. 2230 vom 12.7.2017) in Kraft getreten. Damit wurde eine bundesweite Ermächtigungsgrundlage für Städte und Gemeinden geschaffen, Parkplätze für stationsgebundenes und stationsunabhängiges Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Verkehrsraum vorzusehen. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und der Verkehrszeichen für die Parkplätze.

In Österreich sieht das neue Regierungsprogramm 2017-2022 nun ausdrücklich die „Forcierung von Carsharing“ und die Schaffung „optimaler rechtlicher Rahmenbedingungen“ vor (siehe im Detail S.148, 153). Dies gibt Anlass zu Hoffnung, dass Gemeinden bei der Schaffung von umweltfreundlichen regionalen (E-)Carsharing-Initiativen neben der Vergabe von öffentlichen Subventionen auch die dringend benötigte Rechtssicherheit erlangen.