IMOSTAT-Integrative Verkehrsstatistik für den intermodalen Güterverkehr

©ÖBB Rail Cargo Group

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Am 1. Juli 2019 fiel der Startschuss für das hochspannende Projekt IMOSTAT im Auftrag des BMK, der ÖBB und der Asfinag, welches von der Rechtsanwaltskanzlei Templ mit seiner rechtlichen Expertise im Bereich Mobilität und Daten begleitet wird. Bezüglich der statistischen Erfassung des intermodalen Güterverkehrs bestehen derzeit erhebliche Informationslücken. Potenziell verfügbare Datenquellen werden aus diversen Gründen nicht für die (amtliche) Güterverkehrsstatistik genutzt. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel von IMOSTAT, eine umfassende, valide Datenbasis zum intermodalen Verkehr in Österreich als Grundlage für die Güterverkehrsstatistik, die Dimensionierung intermodaler Knoten, die maßnahmensensitive Güterverkehrsmodellierung und für verkehrspolitische Entscheidungen zu generieren.  Das IMOSTAT Erhebungsverfahren soll im Gegensatz zur aktuellen Situation durchgängige Informationen zu den Transportketten des intermodalen Güterverkehrs in Österreich sowie belastbare Daten inkl. aller erforderlichen Datenattribute und Merkmalsausprägungen liefern und damit weit über die derzeit vorhandene Datenqualität hinausgehen.

Die Aufgabe der RAK Templ ist zunächst die Erhebung des geltenden Rechtsrahmens für die Erfassung und Verwendung von für den kombinierten Verkehr vorhandenen bzw. potentiell vorhandenen Daten durch die projektrelevanten Akteure. Danach erfolgt eine rechtliche Analyse und Einordnung der Akteure und zu erhebenden Daten und eine Zuordnung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.  Wo Daten nicht verfügbar bzw nicht im Sinne des vom Projekt zu konzipierenden Datenerhebungsverfahrens zweckgemäß erhoben und verarbeitet werden können, werden rechtlichen Erhebungs- bzw. Verwertungshemmnissen definiert. Schließlich werden rechtliche Empfehlungen formuliert, in denen im Rahmen des bestehenden bzw. eines allfällig zu schaffenden Rechtsrahmens die Datenerhebung bzw. Verwendung möglichst sichergestellt und Barrieren für eine zentrale Datenerhebung für den Projektzweck beseitigt werden können bzw. eine zu schaffende Rechtsgrundlage eingeführt werden könnte. Projektende 30.6.2021.