In dieser Ausgabe gibt Dr. Daphne Frankl-Templ einen Überblick, auf was bei der Errichtung einer Ladestation in der Garage in rechtlicher Hinsicht zu achten ist. Besonders in großen Wohnhausanlagen erweist sich das Wohnungseigentumsgesetz als möglicher Hemmschuh der Elektromobilität.
Bei Alleineigentum ist die Errichtung einer Ladestation rechtlich unproblematisch. Bei Wohnungseigentum und Miete bedarf es bei baulichen Veränderungen an den allgemeinen Teilen des Hauses (was bei der Errichtung einer Ladestation mit Verlegung einer Stromleitung und Anschluss an den eigenen Zähler meist der Fall sein wird) der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer bzw. des Vermieters. Dies stellt eine oft unüberwindbare Herausforderung für den Errichter dar.