Für Privatpersonen

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Allgemeines Zivil- und Schadenersatzrecht

Die wohl häufigste Form, in der Privatpersonen mit Gerichten zu tun haben, ist, wenn es um die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen bzw. Ihrer schadenersatzrechtlichen Ansprüche geht.

Die Führung solcher Zivilprozesse ist für Privatpersonen oftmals eine große Belastung, weil neben den geldwerten Interessen und der Kostenbelastung durch den Prozess zumeist auch persönliche Beziehungen auf dem Spiel stehen.

In der rechtlich optimalen Betreuung durch meine Kanzlei ist natürlich auch die Abwicklung des Prozesses abseits des Gerichts inkludiert. Ich bereite Sie auf das Gericht und die Verhandlungen vor und kann Ihnen viel Ungewissheit abnehmen.

Ob

  • Ihnen jemand Geld schuldet und es nicht zurückzahlt,
  • Sie ihr Auto, oder sonstige gebrauchte Gegenstände auf einer Secondhandplattform, oder Ebay verkaufen und sich daraus ein Streit ergibt, weil der Käufer Gewährleistung verlangt,
  • Sie einen Verkehrsunfall hatten und Schmerzengeld und Schadenersatz fordern,
  • der Installateur, der Elektriker, oder der Maler schlecht gearbeitet hat,
  • Ihnen jemand eine Ware verkauft hat, die sich als wertlos, oder untauglich herausstellt,
  • der Zahnarzt beim Einsetzen der Krone schlecht gearbeitet hat,
  • der Mobilfunker Ihnen zu viel verrechnet hat, oder gar Leistungen verrechnet, die Sie nicht in Anspruch genommen haben,
  • der Nachbar Sand an Ihre Mauer schüttet, oder vor Ihrer Einfahrt parkt,
  • das Hotel im Urlaub nicht der Beschreibung im Katalog entspricht …

… immer öfter kommen sie am Weg zu Gericht nicht vorbei.

Wenn sie mit einer Rechtschutzversicherung vorgesorgt haben, erleichtert das die Sache meist ungemein. Die Rechtschutzversicherung deckt im Regelfall die Prozesskosten (das sind Gerichtsgebühren, Barauslagen für Gutachten und Zeugen, sowie die Anwaltskosten) ab. Wenn Sie den Prozess verlieren, werden auch diese Kosten in der Regel vom Versicherer übernommen. Wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben, kann ich von der Schadensmeldung bis über die Deckungszusage und die Prozessabwicklung mit dem Versicherer alles für Sie übernehmen.

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Erbrecht, Testament und Patientenverfügung

Vor allem ältere Menschen haben den Wunsch für die Zeit, in der sie keine Entscheidungen mehr treffen können bzw. die Zeit nach ihrem Ableben, Sorge zu tragen.

Das Erbrecht regelt dabei über letztwillige Verfügungen und das Pflichtteilsrecht den Nachlass des/der Verstorbenen. Ich stehe Ihnen gerne bei der mit von Klienten am häufigsten gestellten Frage, wer zu welchen Teilen im Nachlass zu berücksichtigen ist bzw. wie Schenkungen anzurechnen sind, und bei allen übrigen Fragen zu ihrer letztwilligen Verfügung mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie auch für die Zeit vor Ihrem Ableben oder dem eines nahen Angehörigen Sorge tragen wollen, macht eine Patientenverfügung oder eine sogenannte Vorsorgevollmacht Sinn. Welche Form der Vollmacht für Sie die Richtige ist und was es bei der Erstellung zu beachten gibt, ist am Besten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Bei der Patientenverfügung kann bzw. muss dieses Gespräch auch gemeinsam mit einem Arzt geführt werden.

Die österreichischen Rechtsanwälte betreiben überdies als Serviceleistung für ihre Klienten je ein

  • Testamentsregister sowie ein
  • Patientenverfügungsregister

an, in dem ihre Dokumente kostengünstig aufbewahrt werden können und im Fall des Falles auch gefunden werden.

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Baurecht/öffentliches Recht

Spätestens bei der Planung eines Eigenheims kommt man auch einmal in Berührung mit der Baubehörde, deren Ausführung und Überwachung bei den Gemeinden verankert ist. Besonders im Baurecht kollidieren gegenseitige Interessenlagen häufig. Natürlich möchte jeder die beste Aussicht, das höchste Haus und die am weitest entfernten Nachbarn. Hinzu kommt, dass die betreffenden Bauordnungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.

Wenn etwa Bauwich, gekuppelte Bauweise, Bauklasse, subjektiv öffentliche Interessen der Nachbarn für Sie noch Fremdwörter sind, aber Sie dennoch Ihr Bauvorhaben bei der Gemeinde bestmöglich „durchbringen“ wollen, kann ich Ihnen beratend zur Seite stehen.

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Immobilienrecht / Wohungseigentum

Immobilien – egal ob Miethäuser, Einfamilienhäuser oder Wohnungen – sind für die Mehrheit der Bevölkerung eine der besten Anlageformen. Im Wert zumeist steigend und sicher vor Inflation. Deshalb sollte ein Immobilienkauf gut geplant und überlegt sein.

Meine Kanzlei hat zahlreiche Immobilientransaktionen erfolgreich durchgeführt und kann Ihnen viele Dienstleistungen rund um Ihren Immobilienkauf- oder verkauf bieten.

Unter Anderem sind das

  • Grundbuchauskünfte mit Erklärungen über den Grundbuchsstand ihres Wunschobjektes
  • Vertragsberatung und Vertragserrichtung für Immobilientransaktionen, Superädifikate und Servitute
  • Rechtliche Beratung bei der Übernahme von Lasten bzw. Aufnahme von Hypotheken
  • Abwicklung des Kaufes bzw. der Treuhandschaft über das gesicherte Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien
  • Netzwerk für notarielle Beglaubigungen
  • Steuerliche Durchführung für Grunderwerbssteuer und Immobilienertragssteuer (Selbstberechnung)
  • Grundbücherliche Durchführung der Einverleibung des Eigentums und der Löschung von Lasten
  • Sonstige Grundbuchsanträge wie Namensänderungen, Löschung von Hypotheken, Rangordnungsgesuche, Anmerkungen im Grundbuch usw.

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Mietrecht

Schwierigkeiten mit dem Mieter/Vermieter oder Wohnungsmakler sind leider an der Tagesordnung.

Wenn es um

  • die Reparatur von Inventar oder der Therme,
  • die maximal zulässige Höhe des Mietzinses,
  • Fragen zum Miet-oder Maklervertrag,
  • die zulässige Provisionshöhe des Maklers
  • die Rückforderung der Kaution,
  • die Übergabe der Wohnung oder des Hauses in einem gewissen Zustand

geht, kontaktieren Sie mich gerne.

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Ehe- und Familienrecht

Wenn es mit dem Partner nicht mehr klappt oder der Partner eine Eheverfehlung gesetzt hat, die die Scheidung notwendig macht, ist auch hier der Weg zu Gericht unvermeidbar.

Sie können sich einvernehmlich oder im streitigen Ehescheidungsverfahren scheiden lassen. Die in Österreich vorwiegend gewählte Art ist die Einvernehmliche Scheidung.  Ich kann Sie und Ihren Partner bevor Sie zu Gericht gehen, eingehend beraten. Erfahrungsgemäß ist die Atmosphäre vor Gericht nicht so, dass in Ruhe über die wechselseitigen Ansprüche aus der Ehe und die Aufteilung gesprochen werden kann. Sie haben bei anwaltlicher Beratung den Vorteil, dass Sie schon mit einem fertigen Scheidungsvergleichsentwurf zu Gericht gehen können, der bereits alle wesentlichen Punkte beinhaltet.

So sind etwa

  • der Kindesunterhalt,
  • die Zuteilung der Ehewohnung,
  • die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung,
  • die Aufteilung des Hausrates,
  • die Übernahme von KFZ,
  • das Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder,
  • die Obsorge

schon vor Ihrem gerichtlichen Scheidungstermin geregelt.

Zu beachten ist, dass Sie vor der einvernehmlichen Scheidung eine sechs-monatige Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und die unheilbare Zerrüttung der Ehe einräumen müssen und ein zwingender Termin bei einer Familienberatung notwendig ist.

Wenn das Einvernehmen über die Scheidung nicht hergestellt werden kann und ein Scheidungsgrund vorliegt (etwa eine schwere Eheverfehlung wie unsittliches Verhalten gegenüber dem Ehegatten oder der Ehegattin oder dergleichen) so ist die streitige Scheidung der einzige verbleibende Weg. In einem solchen Fall wird das Gericht neben der Vermögensaufteilung und dem Zuspruch der Ehewohnung auch das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe klären. Dieses hat vorrangig wesentliche Auswirkungen für den Ehegattenunterhalt.

Sollten Sie eine Scheidungsklage bekommen, die vielleicht sogar eine einstweilige Verfügung über ein Betretungsverbot, einen einstweiligen Unterhalt oder Ähnliches enthält, können Sie sich auf verschiedene Arten wehren. Sie müssen ,wenn Sie nicht mit den Ausführungen in der Scheidungsklage einverstanden sind, aber dennoch die Scheidung wollen, einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage erheben.

Ich kann Ihnen nach der Durchführung zahlreicher Scheidungsverfahren, besonders auch in der schwierigen Zeit während des Scheidungsverfahrens, wo die Fronten noch weitgehend ungeklärt sind und wegen der zumeist auch ungeklärten Wohnungssituation die Verhältnisse besonders bedrückend sind gerne weiterhelfen und Sie im Scheidungsverfahren vertreten.

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Strafrecht

Es kommt durchaus vor, dass auch unbescholtene Bürger und Bürgerinnen vor dem Strafrichter landen, weil Anklage gegen Sie wegen eines strafrechtlichen Vergehens oder Verbrechens erhoben wird. Im Ermittlungsverfahren, das der Staatsanwalt führt, gibt es bereits zahlreiche Möglichkeiten Einfluss auf den Lauf der Dinge zu nehmen. Im strafrechtlichen Hauptverfahren wird dann die Schuld oder Unschuld geklärt. Wenn Ihnen eine Anklage zugestellt wird, oder Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie Kenntnis erlangen, nehmen Sie ehest möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf.

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Datenschutz und Medienrecht

Facebook, Google, Youtube und Co. bereiten zunehmend auch Privatpersonen Kopfzerbrechen. Spätestens wenn es darum geht, persönlichkeits- oder ehrverletzende Inhalte aus dem Internet zu entfernen, stoßen viele an ihre Grenzen. Solche Inhalte verbreiten sich meist in windeseile. Häufig gibt es auch Jemanden, der einem nicht gut gesonnen ist und eine „Hetzkampagne“ gegen Sie startet.

Seit den Anfängen des sozialen Internets kämpfe ich mit Erfolg für die datenschutz- und medienrechtlichen Interessen meiner Mandanten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Löschungspflicht von Google Sucheinträgen ist vieles einfacher geworden. Dennoch suchen sich viele „Kriminelle“ Ausweichmöglichkeiten. Die langjährige Erfahrung im Umgang mit solchen Sachverhalten hilft Ihnen weiter!

Wenn es darum geht

  • Bilder aus dem Internet zu entfernen,
  • ehrenrührige oder kredeitschädigende Texte aus Blogs, Foren etc. zu entfernen,
  • gegen eine Person oder ein Medium vorzugehen, die/das Ihnen mit der Veröffentlichung eines Bildes oder eines Textes Unrecht getan hat,
  • gegen Stalker vorzugehen, die Sie über soziale Netzwerke denunzieren,
  • zu Wissen, ob die Videokamera ihres Nachbarn oder Ihre eigene Videoüberwachungsanlage gesetzeskonform montiert ist,
  • ob ihre Datenanwendung richtig gemeldet ist,
  • Sie ihre Datenanwendung überhaupt beim Datenverarbeitungsregister melden müssen,
  • der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten respektiert wird, etc.

sind Sie bei mir gut beraten.

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