Seit Jahren stellt das Zustimmungserfordernis im WEG bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur eine wesentliche Barriere in der Elektromobilität dar. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: eine angekündigte Wohnrechtsnovelle mit Einräumung eines Laderechts („Right to Plug“), die Novelle zur Gebäuderichtlinie und ein wegweisendes OGH-Urteil. Zeit für ein Update!
Das neue OGH-Urteil 5 Ob 173/19f ist ein richtungsweisender erster Schritt auf dem Weg zur Erleichterung des Zuganges zu eigenen Ladeinfrastruktur im Wohnbau. Eine generelle Erleichterung von Entscheidungen und baulichen Maßnahmen im Wohnrecht, auch unter Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, ist längst überfällig. Bei einem zukünftigen Gesetzesentwurf muss sichergestellt werden, dass unter Wahrung berechtigter Sicherheits- und Energieversorgunginteressen dem Stand der Technik nicht vorgegriffen wird.
Den vollständigen Artikel finden sie in der Immolex-Ausgabe 2020/11, Site 334 oder alternativ unter folgendem Link